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KFZ Versicherung wechseln – Schadensfreihaltsklasse mitnehmen

Happy family sitting in the carEin Wechsel der Kfz-Versicherung kann durchaus profitabel sein. Sie können durch einen Versicherungswechsel unter Umständen viel Geld sparen. Jedoch schrecken viele Versicherungsnehmer vor einem Wechsel zurück. Viele haben die Angst, die hart erarbeiteten Schadensfreiheitsrabatte zu verlieren. Diese wurden über Jahre erarbeitet und binden die Versicherungsnehmer an die bestehende Kfz-Versicherung. Aus diesem Grund wird nachfolgend geklärt, inwiefern sich ein Versicherungswechsel auf die Schadensfreiheitsrabatte auswirkt.

Zusammenhang zwischen der Schadensfreiheitsklasse und dem Schadensfreiheitsrabatt

Prinzipiell sind in einer Kfz-Versicherung Schadensfreiheitsklassen und Schadensfreiheitsrabatte zu unterscheiden:

  1. Schadensfreiheitsklassen: Die Freiheitsklasse beschreibt die Dauer der unfallfreien Versicherung. Mit dieser Klasse wird erfasst, wie lange ein Versicherungsnehmer schadensfrei geblieben ist. Über einen langen Zeitraum haben die Versicherungen ein System verwendet, welches sich über 25 Schadensfreiheitsklassen erstreckt hat. Nach 25 Jahren konnte also keine Verbesserung mehr erzielt werden. Um die Versicherungsnehmer zu motivieren, weiter unfallfrei zu fahren, haben die Versicherungen die Klassen auf 35 Jahre erweitert.
  2. Schadensfreiheitsrabatten: Aufgrund der Schadensfreiheitsklassen werden die sogenannten Schadensfreiheitsrabatte berechnet. Jede Klasse ist dabei einem Rabatt zugeordnet. Durch den Schadensfreiheitsrabatt wird angegeben, welcher Beitragssatz auf die Grundprämie gezahlt werden muss. Im Prinzip gilt die Faustregel: Je höher die Schadensfreiheitsklasse ist, desto mehr Rabatt wird gewährt und desto weniger Beiträge müssen bezahlt werden. Die genauen Informationen lassen sich aus der Rabattstaffel der Versicherungen entnehmen. Daher kann es durchaus sein, dass eine Versicherungsgesellschaft eine günstigere Versicherung mit einer schlechteren Schadensfreiheitsklasse anbietet. Die Beiträge der einzelnen Versicherungen können sich auch innerhalb der Klasse unterscheiden. Beispielsweise zahlt ein Versicherungsnehmer bei DA-Direkt einen Beitragssatz von 20 % in der letzten Klasse. Hingegen umfasst der Satz bei Allsecur einen Beitragssatz von 25 %.

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Übernahme des Schadensverlaufs

Viele unterliegen dem Irrtum, dass bei einem Versicherungswechsel der Schadensfreiheitsrabatt mit übernommen wird. Allerdings ist diese Annahme falsch. Zwar beginnt der Versicherungsnehmer nicht bei null, jedoch muss sich der Versicherungsnehmer bei einem Wechsel von der Versicherungsgesellschaft neu einstufen lassen. Dabei orientieren sich die Versicherungen an dem Schadensverlauf. Daher muss bei einem Versicherungswechsel auch immer die alte Versicherung mit angegeben werden. So kann die neue Versicherung den Verlauf der alten Versicherung erfragen. Fast immer werden die schadenfreien Jahre angefragt. Je nach Verlauf der Versicherung wird der Versicherungsnehmer dann in das hauseigene Schadensfreiheitssystem eingeordnet.

Eine neue Einordnung in die gleiche Schadensfreiheitsklasse bedeutet nicht gleich einen gleichbleibenden Beitragssatz. Der Schadensfreiheitsrabatt kann also variieren. Dies liegt daran, dass die Versicherungen unterschiedliche Rabattstaffelungen besitzen. Daher lohnt es sich die KFZ-Versicherungen zu vergleichen. Ein Versicherungswechsel kann trotz Einstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse durchaus lukrativ sein. Bei einem Wechsel der Versicherung ist vor allem auf die Grundprämie zu achten. Um die Versicherungen vergleichen zu können, müssen die verschiedenen Schadensfreiheitsrabatte mit eingrechnet werden. Ein Vergleichsrechner kann diese Arbeit für Sie übernehmen. Der Schadensfreiheitsrabatt wird durch einen Vergleich automatisch berechnet.

Der Wechsel einer Versicherung nach einer Schadensmeldung

Wechsel der KFZ Versicherung AufforderungEine Hochstufung der Schadensfreiheitsklasse erfolgt, wenn der Versicherte im Kalenderjahr mindestens sechs Monate unfallfrei gefahren ist, also keinen Schaden verursacht hat. Ist dieses Kriterium erfüllt, erfolgt eine Hochstufung im darauffolgenden Jahr. Dies gilt ebenso bei einem Versicherungswechsel. Dieses Prinzip gilt auch für eine Schadensmeldung. Wird ein Schaden bei einer Versicherung gemeldet, muss der Versicherungsnehmer damit rechnen, dass er gleich um mehrere Stufen zurückfällt. Dieser Rückstufung kann auch durch einen Versicherungswechsel nicht umgangen werden. Sie sind in der Pflicht, den Unfall ebenso der neuen Versicherung melden. Dennoch besteht die Möglichkeit von günstigeren Schadensfreiheitsrabatten zu profitieren.

Was sind Sondereinstufungen?

Besonders achtsam sollten Sie bei Sondereinstufungen, welche von den Versicherungen angeboten werden, sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen höheren Einstieg der Schadensfreiheitsklasse erwirken. Beispielsweise können Fahranfänger in einer höheren Klasse starten, wenn sie zuvor jahrelang mit dem Fahrzeug ihrer Eltern gefahren sind (siehe auch Probezeit bei Fahranfängern). Jedoch werden diese Sondereinstufungen von den neuen Versicherungen in der Regel nicht übernommen. Somit kann es also passieren, dass die Versicherungsbeiträge steigen.

Rabattschutz bei einem Versicherungswechsel

Durch die Zahlung eines Aufpreises kann bei den Kfz-Versicherungen zum Teil ein Rabattschutz gewährt werden. Dieser bewahrt die Versicherungsnehmer auch bei einer Schadensmeldung vor der Rückstufung. Der Versicherungsnehmer wird von der Versicherung also so behandelt, als hätte der Unfall niemals stattgefunden. Bei einem Rabattschutz handelt es sich jedoch um ein internes Angebot der Versicherung. Dieses kann bei einem Versicherungswechsel nicht in Anspruch genommen werden. Zuvor unberücksichtigte Unfälle werden nun mit aufgenommen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Versicherungsnehmer durchaus die Möglichkeit haben, durch einen Versicherungswechsel mehrere Euro zu sparen und sich ein Wechsel lohnen kann.