Verkehrsrechtsschutz: Sinnvolle Ergänzung zur KFZ-Haftpflicht

Die KFZ-Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche von anderen Verkehrsteilnehmern ab und zahlt, falls der Anspruch berechtigt ist. Wenn man aber selbst zu seinem Recht kommen möchte, hilft die obligatorische Haftpflicht fürs Auto nicht weiter. Nicht selten lassen sich die Schuldfrage bei einem Unfall, Vertrags-Konflikte mit dem Händler oder ein Steuerproblem mit dem Zoll nicht einvernehmlich lösen. In diesen Fällen hilft die Verkehrsrechtsschutzversicherung, den eigenen Anspruch ohne finanzielles Risiko durchzusetzen. Wer den Gang vor das Gericht ohne Absicherung antritt, bleibt insbesondere bei einem hohen Streitwert auf immensen Kosten sitzen. Viele Verbraucher schreckt das so sehr ab, dass sie lieber nachgeben, als für ihr Recht zu kämpfen.

Recht haben und Recht bekommen - RechtsschutzVon großen Kosten kann bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung keine Rede sein. Günstige und gleichzeitig sehr gute Policen gibt es bereits für ein paar Euro im Monat. Teurere Verkehrsrechtsschutzversicherungen mit überdurchschnittlichen Leistungen gibt es natürlich auch. Ein Vergleich der Anbieter macht sich also in jedem Fall bezahlt.

Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest empfiehlt die Verkehrsrechtsschutzversicherung mit den Worten „viel Schutz für wenig Geld“. Auch das Wirtschaftsmagazin Focus-Money hat den Wert der Versicherung erkannt und hält diesen für äußerst „ratsam für Autofahrer“. Darüber hinaus spricht auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Empfehlung aus. Sprecherin Elke Weidenbach hält die Verkehrsrechtsschutzversicherung für eine „sinnvolle Sache“, da sie „aktiv dabei hilft, das eigene Recht durchzusetzen.“


Verkehrsrechtsschutz: Leistungen nicht nur für Schadenersatzklage

Viele Verbraucher fragen sich, wann genau die Verkehrsrechtsschutzversicherung aktiv wird. Generell übernimmt die Verkehrsrechtsschutz nicht nur das Honorar des eigenen Anwalts, sondern auch die Kosten der Gegenseite. Darüber hinaus sind auch die Gerichtskosten und die Aufwendungen für Zeugen in der Police enthalten. In den allermeisten Fällen (außer bei Steuerfragen) kommt die Verkehrsrechtsschutzversicherung auch für außergerichtliche Einigungen vor einem möglichen Prozess auf (Stichwort Mediation). Eine möglichst kostengünstige Einigung ist schließlich auch im Interesse des Versicherers.

Achtung: Die Anwaltskosten reichen ausschließlich bis zur gesetzlich festgelegten Honorargrenze. Wird eine höhere Vergütung vereinbart, muss der Kunde die Mehrkosten aus der eigenen Tasche begleichen.

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Verbraucher als Fahrer, Mitfahrer, Passant, Fahrradfahrer sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln abgesichert. In folgenden Streitfällen können sie von ihrer Versicherung Gebrauch machen:

  • Bei Schadenersatzklagen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern
  • Bei Konflikten mit Verwaltungsbehörden, etwa nach dem Entzug des Führerscheins oder bei einem Gutachten, nachdem man geblitzt wurde
  • Im Vertrags- und Sachenrecht: Wenn es nach dem Kauf oder dem Leasing eines Fahrzeugs zu Streitigkeiten über den Zustand des Wagens kommt.
  • Bei Steuerfragen, wenn es mit dem Zoll unterschiedliche Auffassungen über die Steuerklasse des Fahrzeugs gibt und eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig ist

Zudem sind Strafverfahren nach einem fahrlässigen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung in der Verkehrsrechtsschutzversicherung enthalten. Bei vorsätzlichen Taten – zum Beispiel das absichtliche Überfahren einer roten Ampel – weisen hingegen alle Versicherer einen Anspruch auf rechtliche Unterstützung zurück. Auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein Ausschlusskriterium. Zudem sind kleinere Delikte wie Park- oder Halteverstöße kein Teil der Verkehrsrechtsschutzversicherung. Ihre Knöllchen müssen die Versicherten also auch weiterhin selbst bezahlen.

Verkehrsrechtsschutz ja oder nein?

Nicht für jeden Deutschen ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung gleichermaßen sinnvoll. Besonders interessant ist eine solche Absicherung in jedem Fall für Vielfahrer, die Tag für Tag ihr privates Auto oder Dienstfahrzeugnis nutzen und größere Distanzen zurücklegen. Doch vor einem unverschuldeten Unfall können sich auch Fußgänger ohne eigenes Fahrzeug kaum schützen.

Um sich für oder gegen den rechtlichen Beistand zu entscheiden, sollten Verbraucher mit den wichtigsten Vor- und Nachteilen der Police vertraut sein. Wir haben die wichtigsten Argumente für und gegen die Verkehrsrechtsschutzversicherung gegenübergestellt:

Verkehrsrechtsschutz ja Verkehrsrechtsschutz nein
Gerichtliche Auseinandersetzungen ohne Absicherung sind äußerst kostspielig: Je höher die Instanz, desto höher die Kosten. Bei einem Streitwert von 1.000 Euro sind schon nach der ersten Instanz drei Viertel dieser Summe fällig.

Nach der dritten Instanz sind es rund 2.600 Euro. Und liegt der Streitwert beispielsweise bei 7.500 Euro, kostet alleine der eigene Anwalt schon 2.000 Euro. Auch bei einem späteren Erfolg müssen die Kosten in jedem Fall vorgestreckt werden.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung stellt sicher, dass man den Gang vors Gericht beruhigt antreten kann und auch bei einer Niederlage keinen finanziellen Ruin befürchten muss.

Viele Konflikte werden mittlerweile auch außerhalb des Gerichts beigelegt. 75 Prozent aller Versicherer erkennen das Urteil des Ombudsmannes an. Diese unabhängige Schlichtungsstelle kann bis zu einem Streitwert von 25.000 Euro verbindlich gegen die Verkehrsrechtsschutzversicherung entscheiden.

Kunden steht bei einer Niederlage weiterhin der Gang vor das Gericht offen. Zudem ist die Mediation für sie vollkommen kostenlos.

Allerdings gibt es trotz des Ombudsmannes für Versicherungen keine Garantie, dass der Streit außergerichtlich beigelegt werden kann. Und bei deutlich größeren Streitwerten darf auch der Versicherer Einspruch erheben und vor Gericht ziehen.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft, eigene Ansprüche geltend zu machen, wenn man selbst Opfer eines Unfalls wurde.

Sie ist auch nützlich, wenn die Schuldfrage ungeklärt bleibt und nur vor Gericht geklärt werden kann. Außerdem ist sie hilfreich, wenn die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherungen Schadenersatzansprüche nur teilweise oder gar nicht anerkennt.

Der Verkehrsrechtsschutz ist nicht erforderlich, wenn ein Autofahrer einem anderen Verkehrsteilnehmer durch einen Unfall einen Schaden zufügt.

Hierfür ist vielmehr die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung zuständig, die bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen auch einen gerichtlichen Beistand leistet. Diese KFZ-Haftpflicht ist für jeden Halter eines Fahrzeugs gesetzlich vorgeschrieben.

Tipp: Wer sich für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung entscheidet, sollte diese immer sorgsam einsetzen. Wer nun denkt, zum „Zankapfel“ werden zu können, liegt damit falsch. Denn schon ab zwei Streitfällen pro Jahr dürfen die Versicherer ihren Kunden kündigen. Wer es also oftmals zu sehr auf einen Streit anlegt, riskiert seine Absicherung.

Darüber hinaus ist es oftmals sinnlos, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kurz vor einem sich anbahnenden Konflikt abzuschließen. Bei fast allen Policen gibt es außer bei Schadenersatzklagen eine Wartezeit von zwei bis drei Monaten. Dies ist aus Sicht der Unternehmen auch verständlich, denn ansonsten würde es sich als Verbraucher ja nur im Ernstfall lohnen, eine Versicherung abzuschließen. Gut für den Kunden ist in diesem Zusammenhang eine Ein-Jahres-Regelung. Hier prüft der Versicherer nur, ob sich der Konflikt in den letzten 12 Monaten angebahnt hat. Der Zeitraum davor ist hingegen unerheblich.

Sieger der Stiftung Warentest in 2019/2018

In der Ausgabe 12/2018 veröffentlichte die Stiftung Warentest ihren aktuellen Test zur Verkehrsrechtsschutzversicherung. Für 5 Modellfälle wurden insgesamt 130 Verkehrrechtsschutztraife geprüft. 23 Tarife erhielten dabei die Bewertung „sehr gut“, 22 die Bewertung „gut“.

Für eine Familie mit einem KFZ erhielten unter anderem die folgenden Versicherer die Note „sehr gut“:

  1. Advocard
  2. LVM
  3. Allrecht/ Deurag
  4. ADAC
  5. Allianz

Für Singles mit einem KFZ:

  1. Advocard
  2. LVM
  3. Allrecht/ Deurag
  4. ADAC
  5. Allianz
  6. WGV und WGV Himmelblau

Stiftung Warentest: Verkehrsrechtsschutz im Vergleich 2015

Autounfall - StreitAuf der Suche nach einem geeigneten Anbieter für die Verkehrsrechtsschutzversicherung bieten die Testergebnisse der Stiftung Warentest & Co. eine gute Orientierung. In der Zeitschrift Finanztest 9/2015 standen 106 Tarife von 27 Rechtsschutzversicherern auf dem Prüfstand. Neben den Beiträgen wurden auch die Versicherungsbedingungen intensiv begutachtet. Vor allem spielte die Höhe der maximalen Unterstützung (Versicherungssumme) sowie die Gültigkeit im Ausland eine Rolle. Gute Policen leisten mindestens europaweit, sehr gute Verkehrsrechtsschutzversicherung gar rund um den Globus.

Für einen 40-jährigen Musterkunden prüfte die Finanztest die besten Policen sowohl für Singles als auch Familien. Väter oder Mütter können nämlich nicht nur sich selbst, sondern auch ihren Partner, die eigenen Kinder und sogar die enge Verwandtschaft, also Eltern oder Großeltern, in der Familienversicherung mit berücksichtigen.

In allen Lebenslagen, also mit oder ohne Auto sowie mit oder ohne Kinder, setzten sich zwei Anbieter mit einer traumhaften Note von 0,9 und dem Urteil „sehr gut“ an die Spitze:

  • Advocard: Tarif § 23
  • Allrecht-Deurag: Tarif § 21.1

Außerdem fallen in dem Test auch die Auxilia, Deurag und DEVK (nur in den Premium-Tarifen) positiv auf.

Beste Verkehrs-, Berufs- und Privatrechtsschutzversicherung 2015

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung wird häufig in Kombination mit einer Absicherung im beruflichen und privaten Bereich angeboten. Wer die einzelnen Bausteine in einer Police zusammensetzen möchte, kommt dabei häufig deutlich günstiger weg als in zwei oder drei unterschiedlichen Versicherungen.

Die Kombination aus Verkehrs-, Berufs- und Privatrechtsschutzversicherung stand im Fokus einer Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität. Im Auftrag des Fernsehsenders n-tv prüfte das Institut das Preis-Leistungs-Verhältnis von 13 renommierten Anbietern. Die Deurag, die bei der Stiftung Warentest unter den beiden besten Anbietern war, liegt in diesem Test nur im unteren Mittelfeld.

Auf den ersten drei Plätzen profilieren sich stattdessen die folgenden Anbieter:

  1. ÖRAG
  2. ARAG
  3. Auxilia

Der Testsieger ÖRAG glänzt ebenso wie die Auxilia durch gute Leistungen. Ansonsten kam in diesem Bereich kein anderes Unternehmen über die Note drei hinaus. Die Prämien der Örag sind im Vergleich allerdings nur durchschnittlich, während die Auxilia sogar überdurchschnittlich teuer ist. Sehr günstig ist neben der insgesamt zweitplatzierten ARAG auch die WGV. Allerdings schneiden beide Anbieter mit ihren Leistungen nur ausreichend ab.

Verbraucher müssen sich also zwischen einem guten Tarif zu einem durchschnittlichen Beitrag oder einem sehr günstigen Angebot mit Mängeln in den Vertragsinhalten entscheiden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf unserem Fachportal zum Thema Rechtsschutzversicherung Test.


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