Zum Inhalt springen

Mallorca Police

Eine Auslandshaftpflichtversicherung, auch Mallorca Police oder Mallorcaklausel genannt, ist häufig ein Bestandteil Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung, muss aber in einigen Fällen auch separat abgeschlossen werden. Die Mallorca Police sichert Unfälle im Ausland ab, die sonst ggf. nur mit geringen Summen abgesichert sind, sodass Ihnen hohe Kosten entstehen könnten.

Auto wird abgeschlepptIn Deutschland haben Sie die Pflicht eine KFZ-Haftpflichtversicherung für Ihr Auto abzuschließen, damit diese Sie vor finanziellen Schäden Dritter im Falle eines Unfalls schützen kann. Dafür hat der Gesetzgeber für die Versicherungen Mindestdeckungssummen von 2,5 Millionen Euro pro Person und Unfall vorgeschrieben. Viele Versicherungsgesellschaften decken bis zu 100 Millionen Euro pauschal ab.

Im Ausland gelten die ausländischen Gesetze und die dort vorgeschriebenen Deckungssummen, die nicht immer ausreichen, gerade bei Personenschäden. Die KFZ-Versicherungen zahlen im Ausland nur bis zu 8.000€, wie z.B. in Russland. Das heißt, falls Sie im Ausland einen schweren Unfall haben sollten, wird nur die vom Urlaubsland geregelte Deckungssumme von der Versicherung übernommen, die Differenz müssen Sie in voller Höhe bezahlen. Dies kann schwerwiegende Folgen haben und im schlimmsten Fall sogar existenzbedrohend sein. Sie können hier gerne kostenlos verschiedene KFZ Versicherungen vergleichen oder ihre eigene dagegen stellen.

 

Mallorca Police: Deutsche Standards auch im Ausland

Aus diesem Grund ist es notwendig, die gleichen Deckungssummen wie in Deutschland zu haben. Oft ist diese Mallorcaklausel in bestehenden Verträgen integriert. Sollten Sie sich nicht sicher sein, fragen Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach. Auch Menschen ohne eigenes Auto sollten sich bei einem Mietwagen im Urlaub Gedanken darüber machen, eine separate Mallorca Police abzuschließen.

Hinweis: Wenn Sie Mitglied in einem Automobilclub sind, ist die Mallorca Police für Mietwagen häufig inbegriffen.

Der Wirkungsbereich der Versicherung läuft bis zu den Grenzen des geographischen Europas, so sind Teile der Türkei und Russland auch mitversichert.

Autofahren im Rest der Welt

Für Reisen außerhalb Europas, wie zum Beispiel in die USA oder Australien, gilt die Mallorca Police leider nicht. Hierfür benötigen Sie die sogenannte Traveller Police. Diese gilt, bis auf in wenigen Ländern, die von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich sind weltweit. Die Ausnahmen sind meist Krisengebiete oder Entwicklungsländer, die im ständigen Wandel sind. Ob Sie von einer dieser Ausnahmen betroffen sind, sollten Sie vorab mit Ihrer Versicherungsgesellschaft klären.

Die Traveller Police funktioniert ähnlich wie die Mallorca Police: Haftpflichtschäden, die im Ausland entstehen, werden mit weitaus höheren Summen gedeckt. Kaskoschutz, die die Schäden am eigenen Auto regulieren sind aber nicht mitversichert und müssen Sie selber tragen.
Oft wird angeboten, dass wenn Sie den Mietwagen mit einer Kreditkarte bezahlen, ein gewisser Versicherungsschutz im Mietpreis enthalten ist. Auch hier sollten Sie rechtzeitig klären, ob dieser Service angeboten wird und in welcher Höhe der Schutz besteht. Diese müssten auch im Mietvertrag vermerkt sein.

Weiterhin sollten Sie neben einer guten weltweiten Versicherung immer noch die „grüne Karte“ mitnehmen. Diese ist in vielen Ländern außerhalb Europas vorgeschrieben und beinhaltet Ihre Versicherungsnummer (und dient somit als Versicherungsnachweis), sowie die Versicherungsgesellschaften des Ziellandes. Diese erhalten Sie direkt bei Ihrem Versicherer und ist im Mietwagen automatisch bei den Unterlagen mit bei.


 

Bilder: © eyetronic – fotolia.com