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KFZ-Versicherung beim Autoverkauf

Die Deutschen kaufen sich im Schnitt alle 5,6 Jahre ein neues Auto. Der Grund dafür ist nicht die Langzeitqualität, denn die Fahrzeuge halten immer länger und das durchschnittliche Alter der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge steigt immer weiter. 2019 lag es bei über 40% der Fahrzeuge bei über 10 Jahren. 10 Jahre zuvor bei ca. 8,2 Jahren. Der Wunsch nach neuen und moderneren Autos führt dazu, dass Autos schneller wieder verkauft werden.

Autoverkauf KFZ VersicherungDer Verkauf eines Fahrzeugs sollte bezüglich der Kfz Versicherung gut durchdacht sein, damit es nicht zu Komplikationen kommt. Gemeint sind hier nicht versteckte Mängel oder der Verkauf eines Unfallwagens als unfallfrei, sondern die rechtlichen Bedingungen bezüglich der Kfz-Versicherung beim Wechsel des Halters. Generell geht die Versicherung gemeinsam mit dem Fahrzeug an den Käufer über. Damit alles reibungslos läuft, sollte man beim Autoverkauf ein paar Dinge beachten. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, zeigen wir Ihnen unten auf der Seite, wie Sie alles richtig machen.

Tipp: Mit dem kostenlosen KFZ Versicherungsvergleich können Sie in 10 Minuten und mit einem Klick Ihre alte KFZ Versicherung kündigen und direkt eine günstige Autoversicherung für Ihren neuen Wagen beantragen:

Verkauf an einen Händler

Wer sein Fahrzeug an einen seriösen Händler verkauft oder in Zahlung gibt, ist für gewöhnlich auf der sicheren Seite. Der Händler übernimmt alle Formalitäten inklusive der Abmeldung bei der Zulassungsstelle. Mit der Kfz-Versicherung des verkauften Autos hat man als Verkäufer anschließend nichts mehr zu tun. Es kann aber trotzdem nicht schaden, ein paar Tage nach dem Verkauf nochmal nachzufragen, ob der Händler seiner Aufgabe nachgekommen ist.

Autoverkauf an Privatpersonen immer mit Vertrag

Der Verkauf an Privatpersonen ist nach wie vor sehr beliebt. Da kein Händler involviert ist, gibt es hier aber auch die meisten Probleme. Grundsätzlich sollte man bei einem Privatverkauf immer einen Kaufvertrag aufsetzen, den beide Parteien unterschreiben. Derartige Verträge gibt es in standardisierter Form im gut sortierten Schreibwarenhandel. Normalerweise bieten aber auch alle Versicherungsanbieter derartige Formulare zum kostenlosen Download an. Alternativ finden Sie Musterverträge z.B. auch beim ADAC.

Es ist stets darauf zu achten, dass der Vertrag einen Passus zum Versicherungsschutz enthält. An dieser Stelle legen Käufer und Verkäufer fest, ob die Versicherung übernommen wird oder nicht. Alternativ nutzt man dafür die Zeile „Sondervereinbarungen“ oder ähnliches. Zusätzlich sollte der Vertrag zwei Veräußerungsanzeigen enthalten, in denen Käufer und Verkäufer den Verkauf bestätigen. Nach dem Verkauf schickt man die Unterlagen sowohl an die Versicherung als auch an die Zulassungsstelle. Letztere wendet sich von sich aus an den neuen Halter des Fahrzeugs, sollte er die Ummeldung nicht innerhalb einer bestimmten Frist durchgeführt haben.

Für Überführung und Probefahrten: Kurzzeitkennzeichen

Meldet man das Auto vor dem Verkauf offiziell ab, hat der Käufer keine andere Möglichkeit als das Auto nach dem Kauf anzumelden. Somit kümmert er sich auch automatisch um die KFZ-Versicherung. Allerdings besteht das Problem, dass ein abgemeldetes Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf, was auch für eine Probefahrt und die Überführung gilt.

In diesem Fall muss eine der beiden Parteien ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen organisieren. Ein solches Kennzeichen bekommt man für wenig Geld bei jeder Kfz-Zulassung. Im Regelfall werden die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen mit den Beiträgen verrechnet, wenn man sich dazu entschließt, das Fahrzeug beim gleichen Anbieter zu versichern.


Bild: © eccolo – fotolia.com