Schadensfreiheitsrabatt

Die Prämie, die Sie für ihre KFZ-Versicherung zahlen besteht aus mehreren Faktoren (siehe auch Prämienfaktoren Kfz-Versicherung), der Wichtigste ist wohl der Schadenfreiheitsrabatt (SF). Dieser richtet sich danach, wie lange Sie schon unfallfrei gefahren sind in der Vertragslaufzeit:

Je länger Sie keine Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen, umso weniger bezahlen Sie.

Zwei Spielzeugautos stoßen zusammenDazu werden Sie bei Vertragsabschluss der KFZ-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung in eine Schadenfreiheitsklasse (SF) eingestuft. Je höher die Klasse, desto höher die Versicherungsrabatte. Sollten Sie bis zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres keine Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen haben, wird Ihre Schadenfreiheitsklasse erhöht, und somit Ihr Beitrag gesenkt. Diese Einstufungen gibt es in der Teilkaskoversicherung nicht, da hier Leistungen versichert sind auf die Sie keinen Einfluss haben.

Falls Sie jedoch einen Unfall verursacht haben und die Versicherung Leistungen erstatten musste, erfolgt eine Rückstufung um mehrere Stufen im folgenden Kalenderjahr. Hierbei sollten Sie beachten, dass nicht die Höhe des einzelnen Schadens ausschlaggebend ist, sondern die Anzahl der Schäden. Aus diesem Grund ist es meist bei kleineren Schäden ratsam diese aus eigener Tasche zu bezahlen, bevor man es der Versicherung meldet und Sie dadurch mehrere Jahre mehr zahlen.
KFZVersicherungen.org Tipp: KFZ-Versicherungsbeitrag für 2019 für Ihre Schadensfreiheitsklasse berechnen:

Der Aufbau der Schadenfreiheitsklassen




Generell kommt jeder Fahrer, der mindestens 3 Jahre lang seinen Führerschein hat bei Vertragsabschluss in die Schadenfreiheitsklasse 1 (SF1). Dies entspricht 100% des Beitragssatzes. Im folgenden Jahr wird, soweit Sie unfallfrei gefahren sind, ihre Schadenfreiheitsklasse auf SF2 angehoben. Dies entspricht ca. 85% des Beitrages sowohl in KFZ-Haftpflicht- als auch in den Vollkaskoversicherungen. In der Regel zahlen sie bei der SF9, also nach 9 unfallfreien Jahren nur noch 50% bei der Vollkaskoversicherung, 45% bei der Haftpflichtversicherung. Den minimalsten Satz zahlen Sie nach 35 Jahren von bis zu 20%. Da diese Beitragssätze jedoch auch zwischen den Versicherungsgesellschaften ein wenig variieren, sollten Sie sich vor Vertragsabschluss gut erkundigen.

Fahranfänger müssen nicht immer mehr zahlen.

Generell gelten Fahranfänger die erst seit kurzem einen Führerschein haben als Risiko für die Versicherer. Falls also jemand, der seinen Führerschein weniger als 3 Jahre hat eine Versicherung abschließen möchte erhält er die SF0. Diese entspricht einem sehr hohen Hebesatz von 230%.

Um die hohen Versicherungskosten zu reduzieren, empfiehlt es sich das Auto über die gleiche Versicherung wie die Eltern abzuversichern. Dadurch erhält man die SF1/2, die einem Satz von nur 140% entspricht.

Junge Frau im AutoWichtig: Sie sollten falls möglich diese Versicherung im ersten Halbjahr des Jahres abschließen, damit Sie beim Jahreswechsel in SF1 eingestuft werden. Andernfalls verbleiben Sie das nächste Jahr in der SF1/2.

Des Weiteren können die Eltern auch den Wagen des Fahranfängers als Zweitwagen anmelden und den Fahranfänger als zusätzlichen Fahrer anmelden. Dadurch sinkt zwar nicht die SF-Klasse des frischen Führerscheinbesitzers, jedoch kann er nachdem er 3 Jahre Fahrpraxis hat, den Vertrag auf sich umschreiben und startet dann auch mit der SF1.

Zudem kann auch der Schadensfreiheitsrabatt innerhalb der Familie „vererbt“ werden. Wenn nun ein Familienmitglied kein Auto mehr fährt, darf er seinen Rabatt an ein anderes Familienmitglied übertragen. Hier muss man aber berücksichtigen, dass maximal die Jahre angerechnet werden können, die der Beschenkte seinen Führerschein besitzt. Sollte also nun die Großmutter zum Beispiel die Klasse SF 30 besitzen, der Enkel jedoch nur 5 Jahre seinen Führerschein haben, kommt der Enkel in die SF5. Die Großmutter müsste jedoch wieder bei SF1 anfangen, falls Sie doch wieder fahren möchte.

Unfall – Auswirkungen auf Schadensfreiheitsklasse?

Falls es doch mal zum Unfall kommt, sollte man folgendes beachten:
Obwohl der Aufbau eine hohen Schadensfreiheitsklasse sehr lange dauert, das Zurückstufen geht leider viel schneller. So werden Sie, wenn Sie nach 20 unfallfreien Jahren einen Unfall verursachen direkt in die SF 9, also 11 Jahre zurückgestuft. Richtig teuer wird es, wenn Sie mehrere Unfälle innerhalb eines Jahres verursachen – dann passiert es nicht selten, dass Sie in die Spezialklasse „Malus“ kommen. Hier zahlen Sie oft bis zu 300%.

Um Ihre Schadenfreiheitsklasse zu halten gibt es dabei aber zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie mit der Versicherung einen Rabattschutz vereinbaren. Dadurch wird die Versicherung zwar etwas teurer, aber Sie können Ihre Schadenfreiheitsklasse bei einem Unfall im Jahr behalten.

Die andere, jedoch meist auch teurere Möglichkeit ist es, den Schaden selbst zu regulieren. Sobald Sie einen Schaden an die Versicherung melden, geht diese in Vorkasse. Sie haben nun 6 Monate Zeit dem Versicherer die entstandenen Kosten zu bezahlen, dadurch erhalten Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt. Dieses Vorgehen nennt sich Schadenrückkauf.

KFZ-Tarifwechsel und Aussetzen des Vertrages




Falls Sie die KFZ-Versicherung wechseln wollen, stellt das für die Schadensfreiheitsklasse kein Problem dar. Beim Neuabschluss sollten Sie lediglich Ihren alten Versicherer angeben. Hier erfragt der neue Versicherer Ihren Schadenfreiheitsrabatt über das  Versichererwechselbescheinigungsverfahren. Lediglich die Unterschiede in den verschiedenen Hebelsätzen wirken sich auf die Prämie aus. Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel zum Thema: KFZ-Versicherung wechseln – Schadensfreiheitsklasse mitnehmen

Falls Sie Ihren Versicherungsschutz stilllegen müssen, sei es als Überbrückung bis ein neues Auto kommt oder Sie einfach mal eine Zeit lang ohne Auto auskommen wollen, kann es sein dass Ihr Schadenfreiheitsrabatt wieder gesenkt wird. Im ersten Jahr der Stilllegung passiert zwar nichts mit Ihrem Vertrag, jedoch wird ab dem zweiten Jahr der Unterbrechung jedes Jahr ein unfallfreies Jahr weniger angerechnet. Ab 7 Jahren Unterbrechung verfällt Ihr Schadenfreiheitsrabatt komplett und Sie müssen wieder bei SF1 anfangen.


 

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