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KFZ Versicherung kündigen – so gehts!

Mehr als zwei Millionen Menschen kündigen nach Expertenschätzungen jedes Jahr ihre KFZ Versicherung. Vor allem die steigenden Prämien sind ein häufiger Grund, die Police vorzeitig zu kündigen. Seit 2009 sind die Beiträge für die KFZ Haftpflicht schließlich um rund ein Viertel gestiegen. Neben Tariferhöhungen der einzelnen Unternehmen hängen die steigenden Preise auch mit der Unfallstatistik zusammen. Die Zahlen werden je nach Fahrzeugtyp und Region berechnet. Ülicherweise am Ende des Septembers erteilt der Gesamtverband Deutscher Versicherer (GDV) anhand der Statistik eine öffentliche Empfehlung, wie sich die Schadensklassen dadurch verändert haben. So kann ein Polo-Fahrer in München in eine bessere Klasse rutschen, in Berlin aber schlechter eingeordnet werden, weil es dort verhältnismäßig viele Unfälle desselben Modells gab. Ein Abrutschen in eine schlechtere Klasse und damit verbundene höhere Prämien treibt nicht wenige Kunden dazu an, die KFZ Versicherung zu kündigen zu wollen.

Unser Tipp: Mit dem kostenlosen KFZ Versicherungsvergleich können Sie in 10 Minuten Ihre teure, alte KFZ Versicherung automatisch durch einen Klick kündigen. Ihre neue, günstige Autoversicherung kümmert sich um alles und Sie müssen nichts weiter tun:

Kalender mit Datum 30.11Die Branche hat längst auf die große Wechselbereitschaft reagiert und buhlt kurz vor Ende der Kündigungsfrist im Oktober und November besonders stark um neue Kunden. Die meisten Verträge der KFZ Versicherung lassen sich nämlich bis Ende November kündigen, doch es gibt auch Ausnahmen bei Policen, die während des Jahres gestartet sind. Zudem können Kunden ihre KFZ Versicherung auch außerordentlich kündigen. Welche Möglichkeiten es gibt und wie die Kündigung reibungslos über die Bühne geht, verrät unsere Redaktion in diesem Beitrag.

KFZ Versicherung nicht voreilig kündigen

Ganz wichtig ist, die KFZ Versicherung nicht vorschnell zu kündigen. Jeder Besitzer eines Autos benötigt in Deutschland im Straßenverkehr eine Haftpflicht. Alle Unternehmen sind dazu verpflichtet, Kunden in die KFZ Haftpflicht aufzunehmen.Teil- oder Vollkaskoversicherung sind hingegen optional, für viele Verbraucher aber ein wichtiger Bestandteil einer guten Autoversicherung. Im Gegensatz zur Haftpflicht dürfen die Versicherer einen Antrag zurückweisen.

Das ist in manchmal bei besonders luxuriösen Fahrzeugen oder Autos, denen ein sehr hohes Risiko attestiert wird, der Fall. Schwierigkeiten kann es auch geben, wenn die alte KFZ Versicherung von Seiten des Unternehmens gekündigt wurde. Daher ist es besser, auf Nummer sicher zu gehen, sich frühzeitig um einen neuen Versicherungsschutz zu bemühen und erst bei einer Zusage des neuen Anbieters die alte KFZ Versicherung zu kündigen.

KFZ Versicherung ordentlich kündigen

Der Großteil der KFZ Versicherungen ist von Januar bis Dezember angelegt, so dass die Verträge am Ende des Jahres auslaufen. Wer seine KFZ Versicherung ordentlich kündigen möchte, muss aber eine vierwöchtige Frist beachten. Somit muss die Kündigung bis zum 30. November beziehungsweise dem letzten Werktag dieses Monats bei der Versicherung eingegangen sein. Entscheidend ist wohlgemerkt nicht das Datum, an die Kündigung verschickt wurde, sondern der Tag, an dem sie die Versicherungsgesellschaft erhalten hat. Bei einem Eingang der Kündigung am Sonntag, dem 30.11., ist der Kunde auf die Kulanz des Unternehmens angewiesen. Er kann sich also nicht sicher sein, dass die KFZ Versicherung nicht doch erneut ein Jahr weiterläuft.

Neben der üblichen Laufzeit über das Kalenderjahr werden manche Verträge auch unterjährig geschlossen. Das heißt, der Kontrakt beginnt beispielsweise am 16. Juli 2015 und endet ebenfalls nach zwölf Monaten am 15. Juli 2016. In diesem Fall können Kunden ihre KFZ Versicherung bis zum 15. Juni 2016 fristgerecht kündigen.

Außerordentliche Kündigung der KFZ Versicherung

Wer die Frist verpasst hat, hat dennoch vielleicht eine Chance, seine KFZ Versicherung zu kündigen. Kunden haben einige Sonderkündigungsrechte, die es ihnen erlauben, den Vertrag nach bestimmten Ereignissen oder Änderungen vorzeitig aufzulösen. Diese Möglichkeit bietet sich in den folgenden drei Fällen.

  • Bei einer Erhöhung der Prämien ohne verbesserte Leistungen: Das kann bei einer Verteuerung des Tarifs oder der Einordnung in eine neue Typ- oder Regionalklasse der Fall sein. Das Sonderkündigungsrecht gilt jedoch nicht, wenn der Versicherer den Kunden in eine Schadenfreiheitsklasse zurückstuft. Achtung: Eine Preiserhöhung ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. So gibt es auch versteckte Beitragssteigerungen, wenn die Prämien gleich bleiben, das Fahrzeug jedoch in eine günstigere Schadenklasse eingestuft wurde. Ähnlich verhält es sich, wenn der Rabatt für die Schadenfreiheit gestiegen ist, die Kosten aber effektiv gleich geblieben sind. Daher lohnt sich ein genauer Blick, wie sich die neuen Beiträge zusammensetzen. Die Kündigung kann frühestens auf den Tag datiert werden, an dem die neuen Prämien gelten.
  • Bei einer Änderung der Vertragsbedingungen: Wer mit den neuen Konditionen nicht einverstanden ist, darf die KFZ Versicherung vorzeitig kündigen und zwar frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die neuen Regelungen in Kraft treten.
  • Nach einem abgeschlossenen Schadensfall: Wurde ein Schaden erfolgreich reguliert, dürfen sowohl Kunde als auch Versicherer aus dem Vertrag zurücktreten. Ob sich ein vorzeitiger Austritt aus der KFZ Versicherung lohnt, ist aber äußerst schwer zu beantworten. So ist es sehr wahrscheinlich, dass der neue Anbieter nach dem Unfall auch eine schlechte Einordnung vornimmt. Außerdem ist zu beachten, dass der Versicherer die Prämien nach einem Schadensfall bis zum Ende des Jahres berechnen darf oder alternativ einen Ersatz für die ausfallenden Beiträge in Rechnung stellen darf. Daher ist es zu empfehlen, die Kündigung durch einen entsprechenden Hinweis in dem Kündigungsschreiben erst zum Ende des Vertragsjahres und nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt gültig werden zu lassen.

Das Sonderkündigungsrecht gilt für vier Wochen. Der Zeitraum beginnt, nachdem der Verbraucher eine Benachrichtigung über eine Prämienerhöhung beziehungsweise eine Änderung der Vertragsbedingungen erhalten hat. Nach einem Schadensfall ist es ein wenig komplizierter. Ausschlaggebend sind bei Kaskoschäden die beendeten Verhandlungen, bei einem Haftpflichtschaden der Zeitpunkt, an dem die Versicherung die Erstattungen der Leistungen akzeptiert oder unrechtmäßig zurückgewiesen hat.

Eine sofortige Kündigung kann in allen Fällen problematisch werden, da kein neuer Versicherungsschutz besteht und das Auto somit nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Daher muss sich der Kunde parallel nach Alternativen umsehen und die Kündigung am besten erst einreichen, wenn er die Zusage eines neuen Versicherers erhält. Damit das klappt, ist schnelles Handeln gefragt.

KFZ Versicherung kündigen nach Fahrzeugwechsel?

Kündigungsschreiben mit StiftWer sein Fahrzeug verkauft, kann seine KFZ Versicherung gar nicht explizit kündigen. Darauf weist der ADAC hin. Das Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass die Police vorerst auf den Käufer übertragen wird, solange, bis dieser den Wagen ummeldet. Der Vertrag kann also nur von dem Käufer oder der Versicherung aufgelöst werden. Entsteht bis zur Ummeldung des Wagens ein Unfall, wirkt sich das nicht auf den Verkäufer aus, es sei denn er hat seine Versicherung nicht über die Veräußerung des Autos informiert.

Um auf Nummer sicher zu gehen, können Verbraucher bei der KFZ-Zulassungsstelle eine neue Versicherungsbestätigung vorlegen. Alternativ kann er das Fahrzeug auch mit Hilfe der elektronischen Versicherungsbestätigung abmelden. In beiden Fällen gilt die alte Police als gekündigt.

Bei dem Kauf eines neuen Gebraucht- oder Neuwagens hat der Verbraucher anschließend eine freie Versicherungswahl. Hat sich der Autofahrer bei seiner alten Police nichts zu Schaden kommen lassen, wirkt sich das auch bei der neuen Versicherung übrigens positiv aus. Der Schadenfreiheitsrabatt, der eine Belohung für eine „weiße Weste“ darstellt, kann mit in die neue KFZ Versicherung übernommen werden.

KFZ Versicherung mit Musterschreiben kündigen

Wer sich dafür entschieden hat, seine KFZ Versicherung zu kündigen, muss im nächsten Schritt sicherstellen, dass er alle Formalitäten einhält. Im Folgenden haben wir ein Musterschreiben erstellt welches Kunden die Kündigung ihrer KFZ Versicherung erleichtern kann.

Die einzuhaltenden Bedingungen sind innerhalb der Branche allerdings nicht ganz einheitlich, so dass sich eine kurze Information in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lohnt. Der sicherste Weg der Kündigung ist ein Einschreiben mit Rückbrief, so dass der Verbraucher einen stichfesten Nachweis dafür hat, dass das Unternehmen das Schreiben rechtzeitig erhalten hat. Damit das Einschreiben rechtzeitig ankommt, ist es sinnvoll, es etwa bis zum viertletzten Werktag bei der Post in Auftrag zu geben. Etliche Versicherer akzeptieren darüber hinaus ausdrücklich auch Fax oder E-Mail. Kündigungen per Anruf sind hingegen nicht möglich, da das Versicherungsverhältnis in jedem Fall schriftlich beendet werden muss.

In dem Kündigungsschreiben sollten immer folgende Punkte genannt werden:

  • der eigene Name sowie Anschrift
  • Name und Adresse des Unternehmens
  • Versicherungsnummer
  • das amtliche Kennzeichen
  • Marke und Modell des Fahrzeugs
  • bei Sonderkündigungen der Grund
  • Ort und Datum
  • Unterschrift des Verfassers

 

Musterschreiben für KFZ Versicherung kündigen

Name, Vorname Absender

Straße

PLZ Ort

Name Versicherungsgesellschaft

Straße und.Hausnummer

PLZ Ort

Kündigung meiner KFZ Versicherung

Versicherungsnummer: ______________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine KFZ Versicherung mit der oben angegebenen Nummer zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Der Vertrag gilt für das Fahrzeug der Marke und Modell ________________ mit dem amtlichen Kennzeichen ___________.

Der Grund für die Kündigung ist:

□ fristgerechte Kündigung mit Ablauf des Versicherungsjahres

□ Sonderkündigung aufgrund der angekündigen Beitragserhöhung

□ Sonderkündigung aufgrund des regulierten Schadens vom __________ .

□ Sonderkündigung aufgrund geänderter Versicherungsbedingungen

Ich möchte Sie bitten, Rückholversuche zu unterlassen. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, erlischt diese mit dem Ablauf des Vertrages.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt des Schreibens und die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Sollte ich in den nächsten zehn Werktagen keine Antwort erhalten, gehe ich davon aus, dass die Kündigung wirksam ist.

Mit freundlichen Grüßen

_________________                                                                            _____________________

Ort, Datum                                                                                          Unterschrift


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