Verkehrsrechtsschutz sinnvoll oder nicht?
Ist ein Verkehrsrechtsschutz sinnvoll oder nicht? Anders als die KFZ Haftpflicht ist eine solche Police nicht gesetzlich vorgeschrieben. Auto und Motorradfahrer haben also die freie Wahl, sich für oder gegen den Schutz vor Gericht zu entscheiden. Ob ein Verkehrsrechtsschutz sinnvoll oder nicht ist, hängt auch immer von der eigenen Person ab. Fragen, die sich Verkehrsteilnehmer stellen sollten, sind z.B.:
- Bin ich häufig im Straßenverkehr unterwegs oder nutze ich das Auto nur selten?
- Fahre ich häufig im Ausland oder nur in Deutschland?
Das sind nur zwei von vielen Beispielen, welche die Entscheidung beeinflussen. Der eigene Geldbeutel sollte hingegen weniger eine Rolle
spielen, da Rechtsschutzversicherungen schon ab sechs Euro im Monat zu haben sind. Somit ist ein Verkehrsrechtsschutz grundsätzlich für Jedermann erschwinglich.
In diesem Beitrag geht unsere Redaktion umfassend der Frage nach, ob ein Verkehrrechtsschutz sinnvoll oder nicht ist. Dabei greifen wir Pro und Contra auf, damit sich der Verbraucher selbst ein Bild machen kann. Darüber hinaus stellen wir die Leistungen und Kosten der Versicherung vor und erklären, wie hoch das finanzielle Risiko ohne eine Absicherung ausfällt. Nur so ist letztendlich ein Vergleich möglich, ob der Versicherungsschutz sinnvoll ist oder nicht.
Verkehrsrechtsschutz sinnvoll oder nicht? Recht vor Gericht durchsetzen
Viele Autofahrer stellen sich die Frage, ob die KFZ Haftpflicht nicht ausreicht. Diese Absicherung kommt für Schäden auf, die dritten Personen im Straßenverkehr zugefügt werden. Sie ist also zur Stelle, wenn Autofahrer selbst einen Unfall verursacht. Die Police übernimmt dann nicht nur den unmittelbaren Schaden, sondern auch Folgeschäden, wie zum Beispiel sogar eine lebenslange Rente.
Was ist aber, wenn die Schuldfrage nicht so einfach geklärt werden kann? Wenn sich beide Parteien nicht einig werden, wird der Konflikt oft bis vor das Gericht getragen. Dort ist das finanzielle Risiko bei einer Niederlage enorm, denn der Versicherungsnehmer erhält keinerlei Unterstützung von seiner KFZ Versicherung. Entscheidet der Richter für den Gegner, bleibt der Geschädigte nicht nur auf den Kosten für seinen Anwalt, sondern auch auf den Anwaltskosten des Gegners sitzen. Die Beträge sind nicht zu unterschätzen, da gegen den kompetenten Fachanwalt der Gegenseite ebenfalls ein fähiger Spezialist benötigt wird.
Auch, wenn der andere Verkehrsteilnehmer eindeutig den Schaden verursacht hat, kann es zu Streitigkeiten kommen. Die Schadensregulierung der gegnerischen KFZ Haftpflicht verläuft oftmals über mehrere Monate und nicht selten erhält der Geschädigte am Ende nicht den tatsächlich entstandenen Schaden. Teilweise weist das Unternehmen den Anspruch auch komplett zurück. Wer sich aber die (volle) Erstattung von dem Unfallgegner oder dessen Versicherung erstreiten möchte, landet schließlich ebenfalls oft vor dem Richter. Dort werden ähnlich wie in dem anderen Beispiel vor allem Schmerzensgelder, Lohnausfälle und bei gravierenden Unfällen auch Rentenleistungen verhandelt.
Verbraucherschützer halten Verkehrsrechtsschutz für sinnvoll
Für beide Fälle ist ein Verkehrsrechtsschutz daher sinnvoll. Das bestätigen auch Experten wie Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: „Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist eine sinnvolle Sache„, konstatiert Weidenbach. Denn: „Sie hilft aktiv, das eigene Recht durchzusetzen und kommt sowohl für Anwaltskosten als auch für Gerichts- und Gutachterkosten auf.“ Auch Focus-Money bezeichnet die Versicherung generell als „ratsam für Autofahrer„. Sein eigenes Recht geltend machen zu können ist somit eine Ergänzung zur KFZ Haftpflicht, die Schadenersatzansprüche nur abwehrt.
Für den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung spricht darüber hinaus, dass jeder Verkehrsteilnehmer in einen Unfall verwickelt werden kann. Auch, wer sich im Straßenverkehr immer tadellos verhält, kann durch ein Fehlverhalten einer anderen Person geschädigt werden.
Ein Verkehrsrechtsschutz ist auch sinnvoll, um vertragliche Angelegenheiten zu regeln. Das ist zum Beispiel relevant, wenn ein Käufer eines Autos Mängel feststellt und deshalb den Vertrag anficht. Darauf lassen sich aber die wenigsten Verkäufer ein – auch dieser Fall ist durch die meisten Verkehrsrechtsschutz-Policen abgedeckt. So zählt das Vertrags- und Sachenrecht mit zur Absicherung. Der Käufer kann also versuchen, seinen Anspruch vor Gericht geltend zu machen.
Verkehrsrechtsschutz nicht sinnvoll: Das spricht gegen den Schutz
Der Verkehrsrechtsschutz ist nicht notwendig, wenn ein Autofahrer eine andere Person durch einen Unfall verletzt. Zu diesem Zweck gibt es die eigene KFZ Haftpflicht, die auch die Vertretung vor Gericht übernimmt. Daher ist eine entsprechende Absicherung in dem Verkehrsrechtsschutz auch nicht vorgesehen.
Darüber hinaus spricht vor allem gegen den Verkehrsrechtsschutz, dass mittlerweile viele Streitigkeiten auch außergerichtlich beigelegt werden können. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind drei von vier Unternehmen zu einer außergerichtlichen Mediation bereit, für die sie selbst die Kosten tragen. Verbraucher haben nämlich die Möglichkeit, sich bei dem unabhängigen und kostenlosen Versicherungsombudsmann zu beschweren. Bis zu einem Streitwert von 25.000 Euro muss sich die Versicherung an dessen Urteil halten, während der Bürger in jedem Fall noch vor Gericht ziehen kann. Eine solche Mediation ist für den Autofahrer mit keinerlei finanziellen Risiken verbunden und genügt in vielen Fällen, um den Streit aus der Welt zu schaffen.
Jedoch gibt es keine Garantie, dass eine Schlichtung tatsächlich Erfolg hat. Bei äußerst hartnäckigen Konflikten bleibt weiter nur der Gang vors Gericht. Dann ist es aus Sicht des Versicherten leider zu spät, einen Verkehrsrechtsschutz abzuschließen. Die Police kommt nur für Konfliktfälle auf, die zu ihrem Abschluss noch nicht existierten. Somit trägt der Verbraucher ohne Verkehrsrechtsschutz das volle finanzielle Risiko einer gerichtlichen Niederlage.
Für wen ist der Verkehrsrechtsschutz besonders sinnvoll?
Für manche Personen ist die Absicherung mehr, für andere Gruppen jedoch weniger geeignet. Da jedoch jeder Bürger manchmal im Straßenverkehr unterwegs ist, kann das Risiko eines Unfalls nie gänzlich ausgeschlossen werden. Grundsätzlich kommt die Absicherung also für jeden Autofahrer in Frage, für manche Personen ist der Verkehrsrechtsschutz lediglich besonders sinnvoll:
Dazu zählen in erster Linie Vielfahrer, die täglich mit ihrem privaten Fahrzeug oder dem Dienstwagen auf der Straße unterwegs sind. Geübte Fahrer können mit ihrem Auto meistens aber besser umgehen, so dass Unfälle nicht unbedingt wahrscheinlicher sind. Allerdings sollten Vielfahrer auch das Risiko von Bußgeldverfahren oder anderen Verkehrsdelikten nicht unterschätzen. Auch zu diesem Zweck ist die gerichtliche Vertretung durch den Verkehrsrechtsschutz sichergestellt.
Weiterhin lohnt sich der Schutz insbesondere für Autofahrer, die regelmäßig ohne besonderen Schutz im Ausland verkehren. Wer also keine Vollkasko oder einen speziellen Schutzbrief besitzt, ist den oftmals ungünstigen nationalen Regelungen gänzlich ausgeliefert. Sprachliche Missverständnisse und Strafzahlungen können die Lage nach einem Vergehen oder Unfall weiter verschlechtern. Hier hilft der Verkehrsrechtsschutz, der üblicherweise in Europa und einigen Mittelmeerländern gilt. Sehr leistungsstarke Policen kommen sogar weltweit für ihre Kunden auf.
Verkehrsrechtsschutz: Leistungen im Überblick
Für die Frage, ob ein Verkehrsrechtsschutz sinnvoll oder nicht ist, spielen die Leistungen eine große Rolle. Der Verbraucher sollte schließlich Bescheid wissen, wovor er sich eigentlich schützt und ob die Police tatsächlich den gewünschten Schutz bietet. Wenn dies nicht zutrifft, kann das später zu Frust führen. So kommt es häufig zu dem Missverständnis, dass der Verkehrsrechtsschutz auch Ordnungsgelder, also zum Beispiel Knöllchen, erstattet. Das ist aber nicht der Fall, das Bußgeld selbst wird nicht übernommen. Kommt es aber zu einem Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit, ist der Verkehrsrechtsschutz sehr wohl zuständig. Viele Bürger wissen auch nicht, dass die Police sie in vielen Fällen nicht nur am Steuer eines Autos, sondern auch als Fahrradfahrer, Fußgänger und in den öffentlichen Verkehrsmitteln schützt.
Einige Punkte sind in den vorherigen Absätzen schon angeklungen, an dieser Stellen möchten wir aber noch einmal einen Überblick über die wichtigsten Leistungen geben. Standardmäßig sollte der Schutz sämtliche Beratungs- und Gerichtskosten abdecken. Dazu gehören:
- Anwaltskosten sowie Gebühren
- Gerichtskosten
- Kosten für Zeugen
- Bei einer Niederlage auch die gegnerischen Anwaltskosten
Dabei beschränkt sich der Verkehrsrechtsschutz nicht nur darauf, von einer anderen Personen Schadenersatz oder Schmerzensgeld einzuklagen. Auch weitere Bereiche sind üblicherweise mit eingeschlossen. Hierbei müssen die speziellen Bestimmungen des Tarifs beachtet werden, was tatsächlich enthalten ist und was nicht. Weitere durch die Versicherung abgedeckte Konfliktfälle können sein:
- Bußgeldverfahren, Strafverfahren nach Führerscheinentzug oder Fahrlässigkeit im Straßenverkehr
- Streitigkeiten über die KFZ-Steuer
- Ärger bei vertraglichen Angelegenheiten, zum Beispiel durch Mängel, die erst nach dem Kauf eines Autos festgestellt wurden. Auch bei Miet- oder Leasingwagen gibt es nicht selten Streitigkeiten über den Zustand des Wagens.
Wichtig: Der Verkehrsrechtsschutz greift nicht, wenn der Kunde vorsätzlich gehandelt hat.
Ein Verkehrsrechtsschutz kann besonders sinnvoll für den „Hauptversorger“ einer Familie sein, der im Straßenverkehr die bestmögliche Absicherung für sich und alle nahestehenden Personen anstrebt. Denn geschützt werden kann nicht nur er oder sie selbst, sondern auch:
- der Partner
- die eigenen Kinder
- Verwandtschaft wie beispielsweise Eltern und Großeltern
Was kostet ein Verkehrsrechtsschutz?
Je mehr Personen versichert werden, desto teurer wird es auf der anderen Seite natürlich. Dennoch ist schon eine Familienversicherung meistens günstiger als zwei einzelne Policen. Singles können sich bereits ab circa sechs Euro pro Monat ohne Selbstbeteiligung versichern. Laut dem Analysehaus Morgen & Morgen gibt es den günstigsten und gleichzeitig ordentliche Verkehrsrechtsschutz schon für 57 Euro im Jahr – allerdings müssen im Schadensfall 150 Euro Selbstbehalt bezahlt werden. Für kleinere Konflikte zahlt sich das also nicht aus. Bei größeren Auseinandersetzungen allerdings schon, da die Deckungssumme auch bei günstigen Policen mindestens eine Million Euro beträgt. Die teuersten Anbieter verlangen für ihren Verkehrsrechtsschutz rund 130 Euro von einer einzelnen Person.
Familien müssen ohne Selbstbehalt zwischen 74 und 226 Euro pro Jahr einplanen. In einem Test der Stiftung Warentest im Juli 2012 war die ÖRAG der günstigste Anbieter für Familien mit mehreren Autos oder Motorrädern. Ohne Selbstbehalt kostet der Schutz 97 Euro im Jahr, mit Eigenbeteiligung nur 79 Euro. Die preiswertesten Angebote für Familien mit lediglich einem Fahrzeug halten die ARAG mit Selbstbeteiligung (60 Euro) oder die Alte Leipziger ohne Selbstbehalt (83 Euro) bereit.
Wer kein eigenes Auto besitzt, sondern vor allem Carsharing betreibt, sollte bei mehreren Anbietern individuelle Anfragen stellen und dann auswählen, welches am besten zu der eigenen Situation passt. Auch für alle anderen Autofahrer ist ein Preis-Leistungs-Vergleich aufgrund der Vielzahl an Produkten zu empfehlen. Die gemeinnützige Seite Finanztip empfiehlt für einen speziellen Verkehrsrechtsschutz (ohne weitere Absicherung im privaten und beruflichen Bereich) das Angebot der Huk24, das auch von Finanztest eine gute Bewertung erhielt.
Mit einem Blick auf mögliche Gerichtskosten erscheint der Verkehrsrechtsschutz als sinnvoll. Je höher der Streitwert, desto teurer wird es am Ende. Bei einem Wert von 7.500 Euro kostet alleine der eigene Anwalt bis zu 2.000 Euro. Hinzu kommen Gerichtskosten (ca. 1.250 bis 2.000 Euro) sowie möglicherweise die gegnerischen Anwaltskosten. Wer auf Nummer sicher geht, kann sich diese hohen Kosten, die auf einen Schlag anfallen, ersparen.
Weitere Informationen zum Thema Verkehrsrechtsschutzversicherun: https://www.rechtsschutzversicherungtest.de/verkehrsrechtsschutz-test/