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Verbraucherzentrale NRW warnt: Schummlern drohen harte Sanktionen

Die Verbraucherzentrale NRW ruft Autofahrer dazu auf, die Angaben zur KFZ-Versicherung sehr genau zu nehmen. Wer durch Schummeln an Rabatte gelangt, muss nicht nur nachzahlen, sondern wird in der Regel auch obendrein mit einer Vertragsstrafe belegt. Das ergab eine Stichprobe unter zehn Versicherungsgesellschaften.

Die KFZ-Versicherung ist insbesondere für Fahranfänger und Senioren kostspieliger als für andere Altersgruppen. Nicht wenige Autofahrer geraten in die Versuchung, sich durch falsche Angaben einen Rabatt in der KFZ-Versicherung zu erschleichen. Doch nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fliegt dies im Schadensfall nahezu immer auf.

Spartipps für die KFZ-Versicherung

Die Vorsicht bei den Angaben bedeutet jedoch nicht, dass es nicht auch legale Möglichkeiten gibt, bei der KFZ-Versicherung zu sparen. So können junge Fahrer etwa die Schadenfreiheitsklasse von Großvater oder Großmutter übernehmen. Dadurch sind hohe Beitragseinsparungen möglich. Dies ist aber nur sinnvoll, wenn der ältere Kunde künftig auf das Autofahren verzichten möchte. Seine Rabatte erlöschen nämlich mit der Übertragung.

Die Verbraucherzentrale NRW gibt drei andere Spartipps, bei denen allerdings oft auch geschummelt wird:

  • Ausschluss von Mitfahrern, insbesondere des unerfahrenen Nachwuchses
  • Angabe einer geringen jährlichen Fahrleistung von weniger als 10.000 Kilometern
  • Sicheres Parken des Fahrzeugs während der Nacht in einer Garage

Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW ist auf diese Art und Weise eine Ersparnis zwischen 5 und 33 Prozent des Jahresbeitrags möglich. Doch was ist, wen die in den Vertragsunterlagen angegebenen Daten nicht mit der Realität übereinstimmen? Also wenn beispielsweise der Sohn doch das Fahrzeug der Familie gesteuert hat, obwohl dies ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Keine einheitliche Prüfung der Versicherer

Die Reaktion der Versicherer wird in einer Stichprobe mit 10 Unternehmen deutlich. Nach den Ergebnissen der Verbraucherzentrale NRW führen alle Versicherer eine Prüfung durch. So können die Versicherer durch Werkstattrechnungen nachvollziehen, ob das Kilometerlimit überschritten wurde. Als weitere wertvolle Quelle dient der Unfallbericht der Polizei, der sowohl den Fahrer des Autos als auch Ort und Zeit des Geschehens entlarvt.

Unterschiede gibt es, inwieweit darüber hinaus geprüft wird. Lediglich Cosmos Direkt und Ergo verzichten auf eine stichprobenartige Kundenbefragung, während bekannte Marken wie Axa und Allianz zu diesem weiteren Mittel greifen. Ein Geheimnis bleibt das Prüfverfahren bei der Provinzial und Generali.

Harter Strafkatalog der Unternehmen

Einheitlich ist, dass alle Unternehmen den teureren Beitrag rückwirkend zum Start des Versicherungsjahres in Rechnung stellen. Hat der Kunde absichtlich falsche Angaben gemacht, fällt die Sanktion fast immer noch drastischer aus. Einzig die HUk-Coburg* verzichtet auf eine weitergehende Vertragsstrafe. Der Großteil der Unternehmen berechnet den doppelten Jahresbeitrag, die Provinzial und Württembergische haben hingegen feste Summen.

Das Vorgehen der Versicherer im Überblick:

Versicherer Prüfmethoden Rückwirkende Erhöhung für Vertragsjahr Vertragsstrafe für absichtliche Täuschung
Allianz Werkstattrechnung, Unfallbericht und stichprobenartige Kundenbefragung Ja Doppelte Prämien für laufendes Versicherungsjahr
Axa Werkstattrechnung, Unfallbericht und stichprobenartige Kundenbefragung Ja Doppelte Prämien für laufendes Versicherungsjahr
Cosmos Direkt Werkstattrechnung und Unfallbericht Ja Doppelte Prämien für laufendes Versicherungsjahr Vertragsstrafe bereits ab leichter Fahrlässigkeit
Ergo Werkstattrechnung und Unfallbericht Ja Doppelte Prämien für laufendes Versicherungsjahr
Generali Keine Angaben Ja Doppelte Prämien für laufendes Versicherungsjahr
Huk-Coburg Werkstattrechnung, Unfallbericht und stichprobenartige Kundenbefragung ja Keine weitere Vertragsstrafe
LVM Werkstattrechnung, Unfallbericht und stichprobenartige Kundenbefragung Ja Doppelte Prämien für laufendes Versicherungsjahr
Provinzial Keine Angaben Ja 500 Euro Vertragsstrafe
R+V Werkstattrechnung, Unfallbericht und stichprobenartige Kundenbefragung Ja Doppelte Prämien für laufendes Versicherungsjahr
Württembergische Werkstattrechnung, Unfallbericht und stichprobenartige Kundenbefragung ja 1.000 Euro Vertragsstrafe

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Besser KFZ-Versicherer vergleichen als schummeln

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, dass Kunden ihren Versicherer in Kenntnis setzen sollten, sobald sich eine Ursache für einen Preisvorteil erledigt hat. Zum Beispiel, wenn der angegebenen Kilometerstand bereits nach kurzer Zeit überschritten ist. Statt falschen Geiz zu zeigen, sollten Verbraucher besser die KFZ Versicherung vergleichen und durch einen Wechsel möglicherweise das Portemonnaie schonen. Stiftung Warentest beziffert das jährliche Einsparpotential oftmals auf eine dreistellige Summe. Nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Vergleichsrechner um Sparpotential aufzudecken:

 

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.nrw/kfz


*nicht in unserem Rechner vertreten…