Worauf sollten Fahranfänger bei ihrer KFZ Versicherung achten?
Fahranfänger haben es besonders schwer, eine günstige KFZ Versicherung abzuschließen. Die fehlende Erfahrung im Straßenverkehr führt statistisch zu einem deutlich erhöhten Unfallrisiko. Junge Leute von 18 bis 24 sind mehr als doppelt so oft an Unfällen beteiligt wie sie es nach ihrem Anteil in der Bevölkerung sein müssten. Worauf sollten Fahranfänger also bei ihrer KFZ Versicherung achten, um nicht in der teuren Schadensfreiheitsklasse SF0 zu landen? Dort verlangen die Unternehmen einen Zuschlag von 240 Prozent – der Fahranfänger zahlt für seine KFZ Haftpflicht Versicherung also beispielsweise statt 600 Euro 1440 Euro im Jahr.
Mit jedem unfallfreien Jahr werden Auto- und Motorradfahrer hochgestuft – die Tabelle geht derzeit sogar bis zur Stufe 35. Die Prämien sinken aber besonders in den ersten Jahren rapide, während sie später nur noch leicht abnehmen. Für Fahranfänger ist es daher besonders wichtig, die ersten Jahre unfallfrei zu überstehen. Auch danach macht sich jede Rückstufung nach einem Schadensfall negativ bemerkbar. Wie viele Schadenfreiheitsklassen verloren gehen, hängt von dem Versicherer ab.
Junge Leute müssen die Einstufung in die schlechteste Schadenfreiheitsklasse jedoch nicht billigend in Kauf nehmen. Wir stellen drei Möglichkeiten vor, wie sich die Beiträge von Beginn an durch eine bessere Einordnung reduzieren lassen – vom Zweitwagen über die Familienversicherung bis hin zur Mitnahme von Rabatten. Worauf Fahranfänger bei ihrer KFZ Versicherung außerdem achten sollten, ist die Wahl des Autos. Der Typ des Fahrzeugs kann die Prämien nämlich auch erheblich positiv beeinflussen. Zu diesem Zweck ist ein „Rentner-Auto“ besser als ein sportlicher Kleinwagen.
Worauf sollten Fahranfänger achten: Rabatt durch Führerscheinregelung
Worauf Fahranfänger außerdem auf jeden Fall achten sollten: So früh wie möglich den Führerschein machen. Das zahlt sich sogar aus, wenn der Versicherungsnehmer danach erst einmal gar keine Fahrerfahrung sammelt. Nach der sogenannten Führerscheinregelung werden Versicherungsnehmer bei ihrer ersten eigenen Versicherung besser eingestuft, wenn der Erwerb des „Lappens“ mehr als drei Jahre zurückliegt. Konkret nehmen die Unternehmen mindestens eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 vor, bei einem längeren Besitz des Führerscheins erreichen erstmalige Versicherungsnehmer manchmal sogar noch höhere Stufen. Statt 240 Prozent liegt der Beitragssatz nun zwischen 120 und 140 Prozent. Pro Jahr ergibt dies eine Ersparnis von mehreren Hundert Euro.
Kaum jemand wird allerdings in den ersten drei Jahren auf ein Auto verzichten, nur weil er anschließend geringere Beiträge zahlen muss. Deshalb ist es sinnvoller, sich zunächst beispielsweise zunächst bei den Eltern mitzuversichern. Später kann immer noch eine eigene Police abgeschlossen werden.
Günstigere Beiträge bei Führerschein mit 17
Durch eigene Fahrpraxis, nicht nur mit dem Auto, lässt sich die Einstufung auch vor der ersten KFZ Versicherung positiv beeinflussen. Ein guter Tipp für Einsteiger ist das begleitete Fahren mit 17. Wer sich von Eltern oder Verwandten am Steuer unterstützen lässt, ist laut der Statistik in weniger Unfälle verwickelt. Das macht sich in einem Rabatt bemerkbar, den viele Versicherer ihren Fahranfängern mit einem Führerschein mit 17 gewähren. Ob der junge Kunde oder die Kundin nur einen Monat oder ein ganzes Jahr begleitet gefahren ist, spielt bei der Einordnung keine Rolle. Ein entsprechender Bonus ist im Übrigen nicht nur für eine eigene KFZ Versicherung, sondern auch für eine Mitabsicherung über die Eltern möglich. Das gilt auch für Fahrsicherheitstraining, die ebenfalls von vielen Unternehmen bei der Prämie berücksichtigt werden. Der ADAC und viele andere Automobilclubs bieten entsprechende Kurse an.
Zweitwagen in der KFZ Versicherung der Eltern anmelden
Fahranfänger stehen oftmals vor der Frage, ob sie eine eigene KFZ Versicherung abschließen oder sich von Beginn an selbst versichern sollen. Wer keine Wahl hat, weil etwa der Kontakt zu Mutter und Vater schlecht ist, muss selbst für sich sorgen. In der Regel ist es aber besser, die Hilfe der eigenen Verwandtschaft in Anspruch zu nehmen. Für eine Mitversicherung bei den Eltern kommen die Anmeldung eines Zweitwagens oder eine Familienversicherung in Frage.
Junge Erwachsene können ihr erstes eigenes Auto als Zweitwagen über die KFZ Versicherung der Eltern absichern. Selbststverständlich kann die Absicherung auch über Oma und Opa oder Onkel und Tante erfolgen – je nach dem, wer dem Fahranfänger besonders nahesteht. Dies ist ein komfortabler und gleichzeitig profitabler Weg, um die schlechte Einstufung zu vermeiden. Dafür muss Mutter und/oder Vater natürlich ihr beziehungsweise sein Einverständnis geben und das Kind als Fahrer in der Police vermerkt werden. Ein direkter Nachteil für die Eltern entsteht nicht: Die Anmeldung eines Zweitwagens beeinflusst die Prämie des Erstwagens der Eltern in keinster Weise Für den Fahranfänger selbst bedeutet das eine hohe dreistellige Ersparnis pro Jahr – üblich sind je nach Versicherer zwischen 300 und 500 Euro. Als Zweitwagen wird das eigene Auto mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingeordnet, oft stellen Versicherer ihren Kunden aber sogar höhere SF-Klassen in Aussicht.
Nicht jeder Fahranfänger darf Zweitwagen fahren
Die genauen Regelungen sind von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Nicht selten sind sogar noch höhere Stufen möglich. Manche Versicherer gewähren sogar die Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens auch für den Zweitwagen, wenn dieser nicht nur von dem Kind, sondern auch von Vater oder Mutter genutzt werden.
Manche Unternehmen verlangen wiederum aber auch einen Zuschlag für Fahranfänger. Das ist jedoch immer noch deutlich günstiger als die Einstufung in die SF0. Zu beachten ist, dass das Kind das Fahrzeug nach den Bedingungen der Assekuranz überhaupt fahren darf. Hierfür ist ein Eintrag in den KFZ Versicherungsvertrag der Eltern notwendig. Einige Versicherer schließen junge Leute unter 24 Jahren aber generell als Fahrer eines Zweitwagens aus, so dass diese Möglichkeit der Mitversicherung nicht besteht. Hintergrund eines solchen Ausschlusses ist, dass die Policen für ältere Fahrer eines Zweitwagens nicht zu teuer werden sollen. Kommen viele Autofahrer mit erhöhtem Risiko zu einem bestimmten Tarif hinzu, wirkt sich das nämlich immer auch auf die Tarifgemeinschaft aus.
Bei dieser Variante müssen Fahranfänger außerdem darauf achten, dass sie die hinzugewonnenen Schadenfreiheitsklassen später mit in eine eigene KFZ Versicherung übernehmen können. Sie sind nämlich nicht der Versicherungsnehmer, so dass die unfallfreie Zeit strenggenommen den Eltern gutgeschrieben wird. Sie müssen später ihr Einverständnis geben, dass die angesammelten Rabatte ihrem Kind gutgeschrieben werden. So bleibt letztlich immer ein kleines Risiko, dass die Formalität doch nicht über die Bühne gebracht werden kann.
Familienversicherung günstig für Fahranfänger
Weniger umständlich, dafür jedoch meistens ein wenig teurer ist eine Familienversicherung. Viele Anbieter kommen den jungen Fahrern entgegen, wenn sie ihre erste eigene KFZ Versicherung beim gleichen Unternehmen wie die eigenen Eltern anmelden. Der Fahranfänger kommt von Anfang an in einer höheren Schadenfreiheitsklasse unter und ist zudem selbst der Versicherungsnehmer. Die neu hinzugewonnen Stufen durch unfallfreies Fahren werden direkt dem Fahranfänger zugeordnet, so dass eine lästige Übertragung später nicht notwendig ist.
Üblich ist die Einordnung in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 oder in selteneren Fällen auch eine bessere Einstufung von 120 oder 100 Prozent. Das hängt auch mit dem bisherigen Fahrverhalten der Familie und der Anzahl der angemeldeten Autos oder Motorräder zusammen. Bei mehreren Fahrzeugen mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse ist es etwa beim ADAC mit der Eltern-Kind-Regelung möglich, unmittelbar in der SF2 oder SF3 zu starten. Statt mit einem Strafzuschlag von 240 Prozent beginnt der Fahranfänger im günstigsten Fall mit 85 oder 70 Prozent.
Als Fahranfänger Rabatte von Verwandten übernehmen
Die Zweitwagen-Regelung sowie die Familienversicherung sind nicht die einzigen Tricks, um in eine mögichst hohe Schadenfreiheitsklasse einsortiert zu werden. Worauf Fahranfänger bei ihrer KFZ Versicherung außerdem achten können, ist eine mögliche Mitnahme der Rabatte von anderen Personen. Dafür gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten:
- Die erste Option ist nur möglich, wenn der Fahranfänger zuvor einen Zweitwagen über die Eltern angemeldet hate. Die hinzugewonnenen Schadenfreiheitsklassen hat der Versicherungsnehmer, also die Eltern angesammelt. Sie können daher auch nur mit schriftlicher Einverständnis der Eltern übertragen werden. Und zwar nicht nur bei demselben Anbieter, sondern auch bei einem Wechsel zu einem neuen Unternehmen. Ein großer Nachteil besteht dann, wenn eine andere Person, etwa die Mutter, ebenfalls für die Nutzung des Autos gemeldet war. Ihr gehen durch die Übertragung alle erwobenen SF-Klassen verloren. Sinnvoll ist ein solches Vorgehen also hauptsächlich, wenn der Zweitwagen nur für den Fahranfänger bestimmt war.
- Die zweite Möglichkeit liegt darin, die „weiße Weste“ von Oma oder Opa zu erben. Normalerweise können auch Verwandte oder Partner ihre unfallfreien Jahre auf Anfänger übertragen. Das ist aber nur sinnvoll, wenn die abgebende Person danach in absehbarer Zeit keine Verwendung mehr für ihre Rabatte hat. Wenn also Oma oder Opa ihr Auto endgültig abgeben möchten, ist es ein guter Zeitpunkt, um die Schadenfreiheitsklassen zu übernehmen. Ein anderes denkbares Szenario ist die Mitnahme der SF-Klasse von einem Fahrzeug, das vor Jahren einmal versichert war. Das kann beispielsweise ein altes Motorrad des Onkels oder der Roller des Vaters (mit mindestens 50 Kubikzentimetern) sein. Diese Übertragung wird zwar von einem Großteil der Unternehmen, aber nicht von allen Versicherern gewährt. Daher ist es wichtig, sich zunächst konkret zu erkundigen, ob eine solche Möglichkeit besteht.
Der Rabattgeber verliert durch das Geschenk an den jüngeren Versicherungsnehmer all seine Vorzüge und müsste bei einer erneuten KFZ Versicherung seinerseits in der SF-Klasse null starten. Zudem kann der Fahranfänger nur die Jahre übernehmen, die er auch tatsächlich im Besitz eines Führerscheins war. Daher lohnt sich der Übertrag umso mehr, je später er vorgenommen wird. Nach fünf Jahren Fahrpraxis können schließlich fünf Klassen, nach drei Jahren jedoch nur drei Stufen übernommen werden. Dieses Vorgehen lohnt sich also dann, wenn der junge Verkehrsteilnehmer noch keine eigene KFZ Versicherung besaß und der alte Versicherungsnehmer nicht mehr auf die Boni angewiesen ist.
Als Fahranfänger schlechte Typklasse vermeiden
Neben der Fahrpraxis spielt auch die Typklasse eine wichtige Rolle für die Höhe der Beiträge. Typische Fahranfängerautos sind überproportional oft an Unfällen beteiligt, so dass Versicherungsnehmer mit höheren Beiträgen rechnen müssen. Je nach Baujahr und PS können gleiche Modelle eines Autos übrigens in verschiedenen Stufen eingeordnet werden. Vor dem Kauf eines Autos sollten Fahranfänger unter gdv.de oder unter typklasse.de oder autoampel.de nachschauen, in welcher Typklasse das präferierte Auto eingestuft wird.
Die Typklassen sind in der Haftpflichtversicherung von 10 bis 25 unterteilt. In der Vollkaskoversicherung (10 bis 34) sowie in der Teilkasko (10 bis 33) ist die Spanne sogar noch deutlich größer. Hier ist bei der Kalkulation der Beiträge insbesondere wichtig, wie häufig ein bestimmtes Fahrzeug gestohlen wird.
Für Fahranfänger ist es von Vorteil, eben kein typisches Fahrzeug auszusuchen. Dazu zählen beispielsweise ein Fiat Punto oder ein Opel Corsa. Sportlichen Kleinwagen haftet ein schlechtes Image einer riskanten Fahrweise an, was sich in teuren Prämien äußert. Besser sind „Opa-Autos“ wie der Golf Plus von Volkswagen, mit denen die Versicherungen deutlich bessere Erfahrungen gemacht haben. Natürlich darf der Wagen aber nur leicht teurer sein als ein typisches Einsteigerauto, so dass sich die niedrigen Prämien für die bessere Typklasse auch tatsächlich rentieren.
Sparen bei der Kaskoversicherung
Fahranfänger bezahlen für die gesetzlich verpflichtende Haftpflicht im Straßenverkehr ohnehin schon mehr als ältere Autofahrer. Eine zusätzliche Kaskoversicherung ist somit schwer zu stemmen, vor allem, wenn man sich noch im Studium oder am Start des Berufslebens befindet. Daher gilt es, zunächst zu prüfen, ob eine Kaskoversicherung überhaupt notwendig ist. Ältere Fahrzeuge, die schon zehn oder mehr Jahre auf dem Buckel haben, müssen oftmals nicht mehr zwingend vor Diebstählen und anderen Schäden geschützt werden. Das gilt auch für jüngere Wagen mit einem sehr geringen vierstelligen Wert.
Wer sich für eine Kaskoversicherung entscheidet, hat die Wahl zwischen Voll- und Teilkasko. Der Schutz für das eigene Fahrzeug amortisiert sich nicht selten bereits nach einem Schaden. Als Faustregel ist die Vollkasko für alle Neuwagen in den ersten vier, fünf Jahren zu empfehlen. Danach reicht in der Regel die Teilkasko aus. Weitere Informationen sind unserem Ratgeber-Artikel zum Thema Voll- und Teilkasko zu entnehmen.
Preisvergleich für viele Fahranfänger wichtig
Abschließend können KFZ Fahranfänger durch einen Preis-Leistungs-Vergleich eine faire KFZ Versicherung finden. Auch wer sich über die Eltern mitversichern lassen möchte, sollte sich zumindest einmal einen Überblick über den Markt verschaffen. Wer sein Auto direkt selbst versichern möchte, sollte in jedem Fall einen individuellen Online-Vergleich durchführen. Die besten Bewertungen der größten deutschen Portale haben in einem Test der €uro am Sonntag Transparo und Check24 erhalten.
Eine auf die eigene Situation abgestimmte Anfrage legt das persönliche Sparpotential offen. Laut dem Vergleichsrechner Verivox können im Vergleich zum teuersten Anbieter somit bis zu 850 Euro im Jahr gespart werden. Das trifft natürlich nicht auf jeden Fahranfänger zu. Realistischerweise lassen sich aber sicher günstige Policen finden, die um eine dreistellige Summe günstiger sind als marktübliche Angebote. Es ist zu empfehlen, Angebote von mehreren Portalen einzuholen, um möglichst viele Unternehmen zu erfassen.
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