KFZ Versicherung absetzen von der Steuer
Steuern werden von vielen als Last gesehen. Daher sind viele überrascht, wenn sie die Möglichkeit haben, durch eine Kfz-Versicherung Steuern zu sparen. Eine Steuervergünstigung durch eine Kfz-Versicherung wirkt sich jedoch nicht gravierend auf die Steuerlast aus. Eine Rückzahlung seitens des Finanzamtes ist nicht zu erwarten.
Unterscheidung in der Kfz-Nutzung
Um zu klären, ob eine Steuervergünstigung durch eine Kfz-Versicherung genutzt werden kann, muss zunächst geklärt werden, wie ein Fahrzeug genutzt wird. Zu unterscheiden sind eine private sowie eine gewerbliche Kfz-Versicherung. Für beruflich genutzte Fahrzeuge oder auch Firmenwagen gilt der Grundsatz, dass die Ausgaben als Firmenausgaben geltend gemacht werden können. Das bedeutet, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung oder auch die Teilkaskoversicherung über die Firma abgewickelt werden können. Vor allem Selbstständige profitieren von dieser Regelung.
Inwiefern können Privatpersonen steuerlich profitieren?
Privatpersonen können einen Privatwagen wegen der Kfz-Versicherung nicht unter einer Firma laufen lassen. Jedoch können die Versicherungsprämien als sogenannte „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ anrechnen lassen. Die Bedingung dafür liegt darin, dass es sich um eine Police handelt, welche persönliche Lebensrisiken absichern. Zu diesen Policen gehören beispielsweise Haftpflichtversicherungen. Somit lässt sich auch die Kfz-Haftpflichtversicherung als Aufwand anrechnen. Zudem können auch private Unfallversicherungen und Inkasso-Unfallversicherungen als Verlust in die Steuererklärung eingetragen werden. Allerdings gelten Sachversicherungen, wie es die Voll- und Teilkaskoversicherungen sind, nicht als Vorsorgeaufwendungen. Daher können diese Aufwendungen auch nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Was ist bei einer Steuererklärung hinsichtlich der Haftpflichtversicherung zu beachten?
In jedem Fall muss beim Finanzamt ein Beleg über die Versicherung erbracht werden. Die Daten aus der Steuererklärung müssen mit den Belegdaten übereinstimmen. Andernfalls könnte Ihnen der Betrug des Finanzamtes nachgesagt werden. Stimmen die Angaben, müssen Sie beachten, dass es einen Höchstbetrag gibt, den Sie geltend machen können. Für viele ist dieser Betrag bereits durch die Beiträge der Kranken- und Arbeitslosenversicherung erschöpft. Aus diesem Grund ist zu prüfen, ob sich der Aufwand lohnt, die Ausgaben in die Steuererklärung einzutragen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie es einfach mal versuchen.
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