KFZ-Haftpflichtversicherung
Was für die private Haftpflichtversicherung gilt, gilt auch für die KFZ-Haftpflichtversicherung: Sie ist eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt, da sie im Schadensfall die eigene Existenz sichert. Bei der Privat-Haftpflicht ist der Schutz im Straßenverkehr nicht enthalten, daher müssen Auto- und Motorradfahrer eine seperate KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen. Sie ist anders als die private Haftpflicht nicht nur empfehlenswert, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Laut dem GDV ist die KFZ-Haftpflichtversicherung in 2019 die am häufigsten abgeschlossene Versicherung.
Abgesichert werden durch diese Versicherung Schäden, die dritte Personen bei Unfällen erleiden. Darunter fallen nicht nur die Insassen eines anderen Fahrzeugs, sondern auch die Mitfahrer aus dem eigenen Auto. Es ist übrigens unerheblich, ob der Unfall selbst verschuldet ist oder ob der Schaden zum Beispiel durch auslaufendes Öl verursacht wurde.
Leistungen der KFZ-Haftpflichtversicherung
Der KFZ-Haftpflichtversicherer erstattet im Schadensfall bis zu der Versicherungssumme, die vertraglich fixiert ist. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weist aber darauf hin, dass alle Auto- und Motorradfahrer mindestens nach den gesetzlichen Anforderungen abgesichert sind. Im Einzelnen erstrecken sich die Mindestleistungen auf 50.000 bis zu 7,5 Millionen Euro.
- Bei Personenschäden zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung in jedem Fall 7,5 Millionen Euro. Ein umfangreicher Schutz ist wichtig, da von dem Geld nicht nur kurze Verdienstausfälle und zusätzliche Heilungskosten der Krankenkasse, sondern bei langwierigen Schäden auch permanente Erstattungen vorgesehen sind. So ist beispielsweise auch eine lebenslange Erwerbsverminderungsrente mit in der KFZ-Haftpflichtversicherung eingeschlossen, die einen Verbraucher ohne Absicherung in den Ruin führen könnte. Bei gravierenden Beeinträchtigungen zahlt das Unternehmen selbstverständlich auch Schmerzensgeld an die verletzte Person. Im allerschlimmsten Fall kommt es sogar für die Bestattungskosten des Opfers oder den Unterhalt der Angehörigen auf.
- Sachschäden sind mit bis zu 1.120.000 Euro abgedeckt. Hierunter fallen neben Schäden an Häusern oder der Verkehrsinfrastruktur in erster Linie Schäden am anderen Fahrzeug. Hierzu zählen etwa Kosten für ein Gutachten, das Abschleppen, die Reparatur oder den Ausfall des Wagens. Muss sich der Unfallgegner vorübergehend einen Mietwagen ausleihen, zahlt die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung ebenfalls. Berücksichtigt werden auch Wertminderungen, Kosten für die An- und Abmeldung eines kaputten und des neuen Fahrzeugs sowie Gebühren für den gegnerischen Anwalt. Darüber hinaus zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung bei einem Totalschaden auch den Neuwert für eine Wiederbeschaffung des Autos
- Achtung: Alle aufgeführten Leistungen gelten aber nur für das gegnerische Fahrzeug! Schäden am eigenen Wagen müssen durch eine zusatzliche Kaskoversicherung abgesichert werden. Die Teilkasko begleicht unter anderem auch die Folgen von Diebstählen und Vandalismus sowie Zusammenstößen mit Tieren. Eine Vollkasko enthält zusätzlich selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug.
- Reine Vermögensschäden werden im geringsten Umfang vergütet. Sie sind bis zu 50.000 Euro abgesichert. Bei solchen reinen Vermögensschäden kommt keine Person zu schaden und es wird zudem auch kein Sachschaden verursacht. Ein Beispiel ist das Falschparken eines Motorrads, wodurch einer anderen Person der Weg versperrt wird. Verpasst der andere Verkehrsteilnehmer durch das eigene Falschparken seinen Flug zu einem Geschäftsessen, begleicht die KFZ-Haftpflichtversicherung den finanziellen Schaden.
Die meisten Policen sind weitaus umfangreicher als es die gesetzlichen Mindeststandards vorsehen. Gängiger Standard ist heutzutage eine Versicherungssumme von 100 Millionen Euro. Auch Personenschäden sind oft mit 10, 15 oder sogar 20 Millionen Euro abgesichert. Darüber hinaus leistet die KFZ-Haftpflichtversicherung auch einen gerichtlichen Beistand, falls die Schadenersatzanforderungen ungerechtfertigt sind.
Wann zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht?
Auf der anderen Seite gibt es aber auch einige Fälle, in welche die Versicherer mit gutem Grund die Leistungen verweigern können. Die KFZ-Haftpflichtversicherung zahlt laut dem Bund der Versicherten nicht in vollem Umfang, wenn der Autofahrer ohne einen gültigen Führerschein im Straßenverkehr unterwegs war. Ein weiterer Grund für eine Zahlungseinschränkung liegt vor, wenn Fahrerflucht vorliegt. Auch eine Fahrt im Alkohol- oder Drogenrausch ist ebenso wie eine fehlende Betriebserlaubnis oder eine ungenügende Fahrsicherheit ein Ausschlusskriterium.
Zwar leistet das Unternehmen auch in diesen Fällen, beteiligt den Versicherten aber in einer Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Vergehen selbst an den Kosten. Das heißt aber nicht, dass sich Verbraucher alles erlauben dürfen und trotzdem mit einem „blauen Auge“ davonkommen. Denn bei vorsätzlichen Handlungen, zum Beispiel Geisterfahrten, oder bei einer Teilnahme an einem Autorennen, erlischt der Versicherungsschutz vollständig.
Was kostet die KFZ-Haftpflichtversicherung?
Die Kosten für die KFZ-Haftpflichtversicherung hängen von zahlreichen Faktoren ab. Entscheidend sind die Typ- und Regionalklassen eines Fahrzeugs. Sie werden jedes Jahr zu Beginn des Septembers veröffentlicht und geben Aufschluss darüber, wie oft ein bestimmtes Modell in Unfälle verwickelt ist beziehungsweise wie sicher der Straßenverkehr in der jeweiligen Region ist. Hierbei treten erhebliche Unterschiede zu Tage. Am günstigsten ist die KFZ-Haftpflichtversicherung im brandenburgischen Prignitz, während vor allem Berliner, Münchener oder Hamburger deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen.
Weiterhin spielen auch Alter und Fahrererfahrung des Versicherten eine große Rolle. Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto niedriger fallen die Prämien aus. In die Berechnung fließen darüber hinaus auch weitere Faktoren ein, zum Beispiel der Beruf, wie viele Kilometer der Autofahrer pro Jahr zurücklegt oder ob er sich an eine vorgeschlagene Werkstatt binden möchte und dadurch Prämien spart. Erfahren Sie hier welche weiteren wichtigen Faktoren für die Berechnung herangezogen werden.
Durchschnittlich mussten die Deutschen laut dem Portal Statista im Jahr 2017 gut 257 Euro in ihre Autoversicherung investieren (Stand August 2018). Durch die unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen variieren die Kosten in der KFZ-Haftpflichtversicherung von Person zu Person erheblich. Fahranfänger zahlen dementsprechend die höchsten Beiträge, da sie ihr Können am Steuer erst nachweisen müssen. Auch ältere Menschen gelten bei etlichen Versicherern als „Unsicherheitsfaktor“ und müssen daher mit einer deutlich höheren Belastung rechnen.
KFZ-Haftpflichtversicherung vergleichen und sparen
Verbraucherschützer empfehlen einen Anbietervergleich der KFZ-Versicherung. Laut der Stiftung Warentest können Autofahrer ohne große Mühe oftmals eine dreistellige Summe pro Jahr einsparen. Auch in den Vergleichen von Focus-Money oder n-tv wird das enorme Einsparpotential deutlich.
Die Zeitschrift Finanztest, herausgegeben von der Stiftung Warentest, hat im November 2018 besonders günstige Anbieter gekürt. Die KFZ-Haftpflichtversicherungen mit überdurchschnittlichen gutem Beitragsniveau sind demnach unter anderem:
- BGV „Basis“
- AXA easy „mobile online“
- Cosmos Direkt „Basis“
Wer aus Sicht der Kunden besonders überzeugt, geht aus dem Fairness-Rating von Focus-Money in Kooperation mit ServiceValue hervor. Abgefragt werden nicht nur die Leistungen und das Preis-Leistungs-Verhältnis, sondern auch der Service der KFZ-Haftplichtversicherungen. In einer Studie aus September 2015 glänzten vor allem:
- Provinzial Rheinland (bester Filialversicherer)
- Huk-Coburg* und Huk24* (Platz 2. im Filialbetrieb und bester Direktversicherer im Online-Geschäft)
KFZ-Haftpflichtversicherung anmelden und kündigen
Wer sich zu einem Wechsel entscheidet oder generell ein neues Fahrzeug anmelden möchte, muss einige Formalitäten beachten. Wer ein Auto bei der Zulassungsstelle an- oder ummeldet, muss dort auch eine Bestätigung des Versicherers nachweisen können. Daher müssen Verbraucher im Vorfeld bei ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung um eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bitten. Heutzutage wird dieser Nachweis ausschließlich elektronisch übermittelt, eine andere Möglichkeit besteht nicht mehr.
Beim Wechsel des Anbieters ist in erster Linie die Kündigungsfrist zu beachten. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist auf ein Jahr konzipiert und läuft – falls kein Widerspruch eingelegt wird – automatisch weiter. In den allermeisten Fällen stimmt das Kalenderjahr mit dem Versicherungsjahr überein, so dass die KFZ-Haftpflichtversicherung am 1. Januar des nächsten Jahres zu Ende geht. Aufgrund der einmonatigen Kündigungsfrist muss der alte Anbieter bis Ende November über den Wechsel informiert werden. Für das Kündigungsschreiben empfiehlt der Bund der Versicherten ein Einschreiben mit einem Rückschein. Wichtig ist, dass dieses Schreiben dem KFZ-Haftpflichtversicherer bis zum 30. November vorliegt und nicht erst an diesem Tag verschick wird.
In einigen Ausnahmefällen haben Kunden zusätzlich auch das Recht zu einer Sonderkündigung. Nach einem Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung ohne eine Verbesserung der Leistungen können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen außerordentlich kündigen.
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*nicht in unserem KFZ-Rechner vertreten