Worauf bei KFZ Versicherung achten?

Worauf Kunden bei ihrer KFZ Versicherung besonders achten, geht aus einer Umfrage von Check24 hervor. Der Preis, der bei den Autoversicherungen als erstes ins Auge fällt, ist demnach nicht das wichtigste Kriterium. Mit 41 Prozent achten aber weiterhin viele Verbraucher bei ihrer KFZ Versicherung besonders auf die Kosten. Es ist kein Geheimnis, dass sich die Beiträge durch einen KFZ Versicherungsvergleich oftmals erheblich reduzieren lassen. Geringere Prämien können, müssen aber nicht immer mit schlechteren Bedingungen einhergehen. Teurer Schutz ist nicht automatisch besser. Aber wie können Autofahrer gute von schlechten Policen trennen?

Beste Autoversicherung findenMit 43 Prozent stehen die Leistungen vor den Kosten an erster Stelle. Anders als die KFZ-Beiträge sind sie jedoch nicht offensichtlich. Worauf Verbraucher bei einer KFZ Versicherung achten müssen, ist den wenigsten klar. Bedingungen für die Haftpflicht, die Schadenersatzansprüche gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer übernimmt, sind gesetzlich geregelt. Aber auch hier gibt es feine Unterschiede, die im Schadensfall eine große Wirkung erzielen können. Die zusätzliche Komponente der Teil- oder Vollkaskoversicherung unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften, so dass für alle Unternehmen Vertragsfreiheit gilt. Aber kaum jemand möchte die Versicherungsbedingungen von A bis Z durchlesen – selbst wer sich als Laie die Mühe macht, versteht viele Klauseln einfach nicht.

Generell deckt die Teilkasko die Kosten nach einem Diebstahl oder Einbruch, einem Brand oder Glasschäden sowie Wildschäden. Bei der Vollkasko kommt ein zusätzlicher Schutz für Schäden hinzu, die durch Unbekannte oder das eigene, schuldhafte Verhalten entstehen. In beiden Bereichen sind jedoch auch durch Klauseln bestimmte Fälle ausgeschlossen. Ob die Autoversicherung letztendlich zahlt, hängt daher oftmals von kleinen Details ab. kfzversicherungen.org erklärt daher, worauf bei einer KFZ Versicherung unbedingt zu achten ist.

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1. Auf eine ausreichende Deckungssumme bei KFZ Versicherung achten

Wie bei vielen anderen Policen auch ist die Deckungssumme der KFZ Versicherung ein zentraler Vertragsinhalt. Sie kommt dann zum Tragen, wenn ein Autofahrer eine andere Person durch einen Unfall verletzt hat, den er selbst verschuldet hat. Das kann nicht nur gravierende gesundheitliche Folgen für den geschädigten Menschen nach sich ziehen, sondern auch hohe finanzielle Folgekosten. Für die Kosten, beispielsweise eine lebenslange Rente, muss der Unfallverursacher aufkommen.

Tipp: Lesen Sie sich auch unseren Artikel zum Thema KFZ-Versicherung Test durch.

Eine ausreichende Deckungssumme ist daher das Wichtigste einer jeden KFZ Versicherung. Gesetzlich vorgesehen ist eine Erstattung von 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 1,12 Millionen bei Sachschäden sowie 50.000 Euro bei Vermögensschäden. In einem normalen Tarif ist davon auszugehen, dass die Erstattung auf diese Summen begrenzt ist. Alles, was über diese Beträge hinausgeht, muss die versicherte Person selbst tragen. Daher raten Verbraucherschützer, den Höchstbetrag besser auf 100 Millionen zu erhöhen, um auch für gravierende Unfälle gewappnet zu sein. Der Aufschlag in der Versicherungssumme fällt im Vergleich zu der größeren Leistung eher gering aus. Alternativ lässt sich auch eine unbegrenzte Versicherungssumme vereinbaren, die aber noch teurer ist und nur in den seltensten Fällen benötigt wird.

2. Worauf bei KFZ Haftpflicht Versicherung achten? Mallorca-Police im Ausland

Doch selbst eine unbegrenzte Deckungssumme garantiert nicht, dass der Versicherte zu 100 Prozent gegen Schadenersatzansprüche abgesichert ist. Bei ihrer KFZ Versicherung sollten Autofahrer auch auf einen ausreichenden Schutz im Ausland achten. Ideal ist natürlich eine weltweite Gültigkeit zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme. In der Realität ist die Absicherung aber oftmals auf Europa und andere ausgewählte Nationen beschränkt. Die Regelungen der Mietwagenversicherungen vor Ort sehen zudem meistens deutlich geringere Deckungssummen als nach deutschen Maßstäben vor. Selbst, wer gar keinen Unfall verursacht, sondern geschädigt wird, kann außerhalb Deutschlands auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben.

Daher ist eine Haftpflichterweiterung, auch bekannt als „Mallorca-Police„, zwingend zu empfehlen. Die meisten Versicherer habe eine entsprechende Klausel ohnehin vorgesehen, aber eine Nachfrage oder ein Blick in die Versicherungsbedingungen sollte zur Sicherheit sein. Durch die Mallorca-Police sind auch Urlauber oder Geschäftsreisende mit ihrem Mietwagen im Ausland bestens abgesichert. Alle Schäden, die nicht durch die ausländische Mietwagenversicherung übernommen werden, werden von dem deutschen Versicherer bis zur vereinbarten Deckungssumme erstattet.

Gute KFZ Versicherungen zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit

Vater und Kind spielen mit AutosVon großem Vorteil für den Verbraucher ist auch der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit. Das gilt sowohl für den Bereich der KFZ Haftpflicht als auch die KFZ Teil- oder Vollkaskoversicherung. Somit bleibt der Versicherungsschutz auch vollständig erhalten, wenn sich ein Geschädigter eines Unfalls nicht gesetzeskonform verhalten hat. Das ist beispielsweise beim Überfahren einer roten Ampel oder dem Telefonieren während der Fahrt über Freisprecher oder Handy der Fall. Darüber hinaus gilt auch der Einsatz von Sommerreifen im Winter als grob fahrlässig. Gute Policen kommen auch in diesen Fällen für den Verbraucher auf. Schlechtere Angebote kürzen die Erstattung je nach der Schwere des Verschuldens anteilig.

Der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit erteilt dem Kunden aber natürlich keinen Freifahrtschein. Unfälle in Folge von Alkohol- oder Drogenkonsum sind in keinem Fall abgedeckt. Und vorsätzlich ausgeübte Taten, zum Beispiel Geisterfahrten, sind ebenso wenig mit in die Police eingeschlossen.

3. Worauf man bei der KFZ Versicherung achten muss: Hohe Schadensklasse vermeiden

Nach einem Unfall werden Versicherte am Ende des Jahres bei ihrer KFZ-Haftpflicht und Kaskoversicherung in eine höhere Schadensklasse eingestuft. Das führt dazu, dass die Prämie im nächsten Jahr höher ausfällt. Sichert sich der Kunde jedoch von vornherein vertraglich einige Rechte zu, kann er einer Beitragserhöhung dennoch aus dem Weg gehen.

Empfehlenswert ist es, sich für später den Schadensrückkauf offen zu halten. Warum? Hat der Versicherungsnehmer bislang eine weiße Weste, befindet er sich in der Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) mit niedrigen Prämien. Bei kleineren Schäden im dreistelligen Bereich kann es sich bezahlt machen, sich die Kosten nur zunächst von der Versicherung erstatten zu lassen, aber anschließend selbst zu begleichen. Gute Policen bieten diese Option des Rückkaufs binnen eines halben Jahres an. Das ist langfristig häufig günstiger als die Einstufung in eine schlechtere Schadenklasse. Statistisch gesehen lohnt sich der Aufpreis für den Rabattschutz laut dem Online-Magazin Finanztip bis zu 105 Euro in der Haftpflicht sowie 206 Euro in der Vollkaskoversicherung.

Noch vorteilhafter für den Kunden ist die Option des Rabattschutzes, die zusätzlich vereinbart werden muss. Möglich ist das meistens nur, wenn keine jüngeren Fahrer, beispielsweise die Kinder, den Wagen nutzen. Auch darf der Versicherungsnehmer bislang nicht zu negativ aufgefallen sein. Der große Vorteil des Rabattschutzes: Wer in den letzten 12 Monaten nur einen Schaden verursacht hat, muss keine schlechtere Einstufung befürchten. Allerdings greift diese Möglichkeit nicht, wenn der Kunde am Ende des Jahres zu einem anderen Versicherer wechseln möchte. Dann rutscht er trotzdem in eine schlechtere Klasse ab. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit eines Schadenrückkaufs.

4. Worauf bei KFZ Teil- oder Vollkasko Versicherung achten? Unfälle mit Tieren

Wildwechsel auf der LandstraßeIm Bereich der KFZ Teil- oder Vollkaskoversicherung gibt es viele Unterschiede, inwieweit Unfälle mit Tieren anerkannt werden. Viele Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass sie den Schaden bei einem Vorfall mit einem anderen Lebewesen immer erstattet bekommen. Das ist aber nicht der Fall. Hier müssen Versicherte genau auf die Formulierung ihrer KFZ Versicherung achten. Schlecht ist eine Versicherung nach dem Bundesjagdgesetz, das sich beispielsweise in dem Wort „Haarwild“ ausdrückt. Dadurch sind nur Zusammenstöße mit Wildschweinen, Hasen oder Rehen abgesichert. Kühe oder Pferde gehören nicht in diese Kategorie. Verbraucherfreundlicher ist die erweiterte Wildschadenklausel, nach der zumindest Unfälle mit allen Wirbeltieren versichert sind. Am besten ist aber die Formulierung „Tiere aller Art“.

Worauf Kunden bei ihrer KFZ Versicherung auch achten sollten, ist ein ausreichender Schutz gegen Marderbisse und andere Nagetiere. Solche Schäden treten häufiger auf als vermutet und sollten daher gut abgesichert werden. Erstattet wird oftmals eine bestimmte Summe für die Reparaturkosen, während die Folgeschäden außen vor gelassen werden. Kabelschäden können im schlimmsten Fall aber zu einer Beschädigung des Motors führen, wenn beispielsweise der angenagte Kühlschlauch das Gerät überhitzen lässt. Auch für solche Folgeschäden sollte der Vertrag eine Erstattung von bis zu 3.000 Euro vorsehen.

5. Auch Elementar- und Glasschäden sowie Sonderausstattungen mitversichern

Nicht nur im Zusammenhang mit Tieren, auch bei anderen möglichen Schäden unterscheiden sich die Assekuranzen deutlich. In der Teilkaskoversicherung sind auch Elementar- sowie Glasschäden enthalten, jedoch müssen auch hier die Details unter die Lupe genommen werden:

Unter die Elementarschäden fallen standardmäßig etwa Schaden durch Sturm, Hagel, Überschwemmungen oder Blitzeinschlag. Wer Wert auf einen weitergehenden Schutz legt, mus die erweiterte Elementarschadenklausel in Anspruch nehmen, die auch sogenannte Naturgewalten umfasst. Darunter fallen beispielsweise Lawinen, Vulkanausbrüche oder Erdbeben.

Glasbrüche an Windschutzscheibe oder Scheinwerfer sind ebenfalls durch die Teilkasko abgesichert. Üblich ist aber ein Selbstbehalt, auf den besonders gute Police verzichten.

Nicht selbstverständlich ist, dass Sonderaussattungen vollends mit in die KFZ Versicherung eingeschlossen sind. Nicht zum Basismodell gehören beispielsweise das Navigationsgerät oder die Leichtmetallfelgen. Kunden sollten bevorzugt auf Kaskotarife zurückgreifen, die auch Sonderausstattungen mit minimal 5.000 Euro schützen.

6. Gute KFZ Versicherung: Auf günstige Reparatur achten

Für den Versicherten ist es natürlich vorteilhaft, wenn die Reparatur in vollem Umfang von dem Anbieter übernommen wird. Um das zu gewährleisten, müssen Kunden bei ihrer KFZ Versicherung auf folgende Regelungen achten:

  • Kaufwert und Neuwertentschädigung: Autos verlieren sehr schnell an Wert. Zugespitzt ausgedrückt ist das Fahrzeug nach dem Kauf schon bei der Einfahrt in die eigene Garage weniger wert. Welche Summe zahlt nun die Versicherung, wenn ein neuer Wagen innerhalb der ersten Monate beschädigt wird? Viele Vollkaskotarife erstatten den Kaufwert bei gebrauchten Fahrzeugen und den Wiederbeschaffungswert bei Neuwagen. Einige Anbieter sehen gar keine Auszahlung oder nur in den ersten Wochen vor. Bei den meisten Tarifen erstreckt sich diese Klausel aber auf die ersten zwölf Monate nach der Erstzulassung. Sehr gute Policen sehen längere Fristen bis zu zwei Jahre vor. Für Neuwagenbesitzer ist das äußerst wichtig, für Fahrer von älteren Wagen hingegen weniger interessant.
  • Für die Übernahme der Reparaturkosten ist es wichtig, ob eine Werkstattbindung vorgesehen ist oder nicht. Wer keine Partnerwerkstatt des Versicherers aufsucht, erhält von dem Unternehmen nur einen Teil der Rechnung zurück. Wer sich auf eine Werkstattbindung einlässt, profitiert aber von einem deutlichen Rabatt auf die Prämie der Kaskoversicherung. Außerdem kann er davon ausgehen, dass sein Auto in einer geprüften Fachwerkstatt repariert wird. Dabei muss es sich jedoch nicht um die spezielle Markenwerkstatt des Fahrzeugs handeln. Jeder Kunde muss also selbst entscheiden, ob ihm die günstigen Prämien oder die freie Werkstattwahl wichtiger sind.
  • Kein Zusatz „neu für alt“: Inbesondere ältere Fahrzeuge werden durch neue, hochwertige Reparaturteile sowie Lackierungen aufgewertet. Die entstandene Wertsteigerung des Wagens ziehen viele Versicherer mit Hilfe der Formulierung „neu für alt“ von der erstatteten Summe ab. Der Kunde erhält also nur einen Teil der tatsächlichen Werkstattkosten. Vorteilhaft ist daher ein Verzicht „neu für alt“.

7. Zusätzliche KFZ-Versicherung: Fahrerunfallversicherung

Zusätzlich zu der KFZ-Haftpflichtversicherung können Verbraucher eine Fahrerunfallversicherung abschließen. Das kommt für jemanden in Frage, der keine Unfallversicherung besitzt. Die Leistungen der Fahrerunfallversicherung sind in dieser Police nämlich bereits inbegriffen. Auch in vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen ist die Absicherung enthalten.

Dazu müssen Kunden wissen, dass durch ihre Haftpflicht zwar Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer, nicht aber sie selbst vor den Folgen geschützt sind. Daher gibt es eine spezielle Fahrerunfallversicherung auch für den Fahrer, die ihm bei einem eigenen Verschulden Schmerzensgeld zahlt und Lohnausfälle kompensiert. Für die Ansprüche der Gegenseite kommt die Fahrerunfallversicherung in der Regel nicht auf. Nur manche Anbieter sehen Erstattungen der gegnerischen Folgekosten vor, wenn diese nicht bereits durch die Versicherungen des Gegner übernommen werden.

8. Schutzbrief als Ergänzung zur KFZ-Versicherung

Eine weitere mögliche Zusatzversicherung ist der Schutzbrief. Dadurch ist der Kunde auch bei einer Autopanne gegen die finanziellen Folgen abgesichert. Neben dem Abschleppen des Fahrzeugs werden auch die Kosten für die Heimreise erstattet, falls sich der Unfall weiter als 50 Kilometer von dem eigenen Wohnort ereignet hat. Bis zu einem gewissen Betrag übernimmt das Unternehmen dann sogar die Übernachtung. Alternativ können Kunden mit einem Schutzbrief auch mit einem Mietwagen die Heimfahrt antreten. Die Kosten übernimmt später die Versicherung.

Die Bergungs- und Abschleppkosten sind ärgerlich, aber normalerweise nicht existenzbedrohend. Der Schutzbrief ist daher für solvente Kunden eine zusätzliche Option, aber kein Muss.
Worauf bei KFZ Versicherung achten?

KFZ Versicherung: Checkliste

Haftpflicht mit Teil/Vollkasko:

  • Ausreichende Deckungssumme (üblicherweise 100 Millionen Euro)
  • „Mallorca-Police“ im Ausland
  • Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit
  • Möglichkeit zum Schadensrückkauf für sechs Monate
  • Rabattschutz als Zusatzoption

Nur Teil/Vollkaskobereich:

  • Erstattung bei Unfällen mit „Tieren aller Art“, mindestens erweiterte Wildschadenklausel
  • Übernahme von Reparatur und Folgekosten (3.000 Euro) bei Maderbissen
  • Kaufwert- und Neuwertentschädigung bei Neuwagen
  • Überprüfen, ob eine Werkstattbindung vorgesehen ist
  • Kein „neu für alt“
  • Idealerweise kein Selbstbehalt bei Glasschäden
  • Zusätzliche Klausel für einige Elementarschäden (z.B. Erdbeben, Lawinen) nötig

Mögliche Zusatzversicherungen:

  • Fahrerunfallversicherung (Achtung vor Doppelversicherung)
  • Schutzbrief

Nicht für jeden Autofahrer sind die genannten Punkte gleich wichtig. Die Vorstellungen von einer guten KFZ Versicherung sind verschieden. Wer wirklich nie im Ausland unterwegs ist, braucht auch keine Mallorca-Police. Für viele andere KFZ-Fahrer ist dies jedoch ein sehr wichtiger Vertragsinhalt. Und während mancher Versicherungsnehmer mit der Reparatur seines Autos in einer fremden Werkstatt gut leben kann, vertrauen andere lieber auf ihren gewohnten KFZ-Mechatroniker.

Alle Faktoren aus der Liste lassen sich nur in einem kostspieligen KFZ Versicherung vereinen. Jeder muss daher selbst entscheiden, ob und wo er für günstigere Prämien Abstriche machen möchte. Allen voran stehen eine ausreichende Deckungssumme und der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit. In Kauf nehmen können Kunden dafür zum Beispiel den Selbstbehalt bei Glasbrüchen. Am ehesten verzichten können viele Versicherungsnehmer auf die erweiterte Elementarschadenklausel.