KFZ Steuer Berechnung

Wie viel PS ihr neuer Wagen hat, wissen die meisten stolzen Autobesitzer aus dem Kopf. Wie hoch die KFZ Steuer ausfallen wird, können aber selbst echte Kenner kaum sagen. Schließlich handelt es sich dabei ja eher um eine lästige Pflicht. Außerdem sind viele Verbraucher mit der reformierten KFZ Steuer noch nicht vertraut. Die Verantwortung tragen seit dem 1. Juli 2009 nicht mehr die Länder, sondern der Bund. Seit dem 1. Juli kümmert sich der Zoll um die Erhebung der KFZ Steuer.

Kfz SteuerUnd das aus Sicht der Behörde mit großem Erfolg: Im letzten Jahr wurden in Deutschland 8,6 Milliarden Euro KFZ Steuer gezahlt. Bei rund 44,4 Millionen gemeldeten PKW ergibt das durchschnittlich eine KFZ Steuer von rund 194 Euro pro Halter.

Je nach der Art des Fahrzeugs fällt die Abgabe aber oftmals deutlich höher oder niedriger aus. Ein Honda Insight mit 1,3-Liter Ottomotor kostet laut Autoscout pro Jahr lediglich schlappe 24 Euro. Wer einen Porsche Cayenne im S-Modell fährt, zahlt hingegen rund 330 Euro KFZ Steuer. Als Auto- oder Motorradfahrer sollte man zumindest wissen, wie groß die jährliche Belastung ausfällt. Dafür ist nicht unbedingt ein Blick in das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) notwendig, denn in diesem Beitrag klärt kfzversicherungen.org alle wichtigen Fragen rund um die KFZ Steuer und rechnen vor, wie hoch die Belastung im Einzelfall ausfällt.

Auch im Fall Ihrer Kfz-Versicherung lassen sich jährlich mehrere 100 Euro sparen:

KFZ Steuer wird jährlich bezahlt

Zunächst einmal muss jedes KFZ, mit dem man als Halter am Straßenverkehr teilnehmen möchte, angemeldet werden. Das gilt nicht nur beim Kauf eines Neuwagens, sondern auch, wenn ein Auto seinen Besitzer wechselt. Die Zulassungsbehörde leitet die notwendigen Daten automatisch an die Zollverwaltung weiter, die anschließend einen Steuerbescheid anfertigt. Normalerweise erhält der KFZ-Halter diesen Steuerbescheid innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Anmeldung per Post. Diese Zulassung klappt allerdings nur einwandfrei, wenn keine Steuerrückstände von vorherigen Fahrzeugen mehr bestehen. Erst wenn die Steuerschuld komplett beglichen ist, wird der neue Wagen für den Straßenverkehr zugelassen.

Die KFZ Steuer muss in der Regel jährlich bezahlt werden. Ausschlaggebend ist das Datum der Zulassung. Wer im Oktober ein Auto anmeldet, muss auch im Oktober für ein Jahr im Voraus die KFZ Steuer entrichten. Eine Erinnerung für die Überweisung gibt es nicht. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann daher am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Ein Mandat für das Lastschriftverfahren müssen KFZ-Halter mit dem Formular 032021 beim Zoll beantragen und dem zuständigen Hauptzollamt mit Unterschrift zusenden. Auch der Inhaber des Girokontos muss seine Einverständnis abgeben, wenn er nicht der Besitzer des Autos ist.

Die KFZ Steuer ist zeitlich unbegrenzt konzipiert, so dass nicht jedes Jahr aufs neue ein Steuerbescheid verschickt wird. Im Übrigen gibt es bei einer äußerst hohen Summe auch Ausnahmen von der jährlichen Zahlung. Fällt die KFZ Steuer höher als 500 Euro aus, kann sie für einen Aufschlag von drei Prozent auch jedes Halbjahr beglichen werden. Übersteigt die Abgabe gar 1.000 Euro, kann die Steuerschuld alle drei Monate eingelöst werden – allerdings verlangt der Zoll für den höheren Verwaltungsaufwand einen deftigen Aufschlag in Höhe von sechs Prozent.

Wie wird die KFZ Steuer berechnet?

Die KFZ Steuer wird aus verschiedenen Merkmalen des Fahrzeugs berechnet. Dazu zählen:

  • die Motorisierung: Neben Otto- und Dieselmotoren gibt es auch Elektro-, Hybrid- oder Wankelantriebe
  • der Hubraum: Üblich ist eine Berechnung pro 100 Kubikzentimer (cm³). Für jede „angefangene“ 100 cm³ wird also eine Gebühr fällig, weshalb die meisten Wagen etwas unterhalb einer 100-er-Marke konzipiert werden. Bei einem Fahrzeug mit Wankelantrieb ist das doppelte Nennkammervolumen ausschlaggebend.
  • die Schadstoffklasse des Fahrzeugs und die ausgestoßenen Emissionen: Bis zu einem Wert von aktuell 95 g/km ist der Ausstoß von Schadstoff steuerfrei, darüber hinaus werden Zuschläge fällig.

Der Höchstwert wurde in den letzten Jahren mehrmals gesenkt:

  1. bis 2012: 120 g/km
  2. bis 2013 110 g/km
  3. bis 2014 100 g/km

spielzeugauto auf GeldDiese Bestrafung von sehr umweltschädlichen Wagen soll Autofahrer dazu bringen, sich möglichst ein umweltfreundliches Fahrzeug anzuschaffen. Die Schadstoffklasse kann übrigens mit der Schlüsselnummer aus dem Fahrzeugschein idenfiziert werden.

Darüber hinaus spielt auch das Datum der Erstzulassung eine Rolle. Hier gibt es für Meldungen der Fahrzeuge vor und nach der Reform im Sommer 2009 unterschiedliche Regelungen. Wurde der Wagen bis zum 30.06.2009 erstmals zugelassen, gelten die alten Bestimmungen. Bei Fahrzeugen, die seit dem 1.7.2009 gemeldet werden, greifen die neuen Regelungen. Das gilt allerdings nur für die gute Schadstoffklasse Euro 3 oder höher. Wagen, die in einer schlechteren Klasse eingestuft sind, werden weiter nach der alten Methode versteuert. Ohne Rußpartikelfilter (mindestens PM5) wird übrigens eine zusätzliche Gebühr fällig.

KFZ Steuer für Otto- und Dieselmotor

Vor dem 1.7. 2009 Seit dem 1.7.2009
Schadstoffklasse Euro 3

oder besser

Diesel: 15,44 € pro 100 cm³ Hubraum

Otto: 6,75 € pro 100 cm³

Diesel: 9 € pro 100 cm³ + CO2-Zuschlag (2 € je g/km oberhalb der Freigrenze)

Otto: 2 € + CO2-Zuschlag (2 € je g/km oberhalb der Freigrenze)

Schadstoffklasse Euro 2 Diesel: 16,05 €, Otto: 7,36 €
Schadstoffklasse Euro 1 Diesel: 27,35 €, Otto: 15,13 €

Für sehr umweltschädliche Fahrzeuge – oder im Fachjargon „nicht schadstoffarme Fahrzeuge“ – müssen KFZ Halter noch weitaus höhere KFZ Steuern abführen als in der Tabelle abgebildet.

Anhand zweier Rechenbeispiele möchten wir die Unterschiede der Berechnung vor und nach der Reform veranschualichen. Das Muster-Fahrzeug hat einen Dieselmotor, einen Hubraum von 1787 cm³, die Schadstoffklasse 3 und einen Emissionsausstoß von 110 g/km.

Rechenbeispiel bei einer Erstzulassung am 1.2. 2009:

Emissionsausstoß: unerheblich

Hubraum: 1787 cm³ = 18 angefangene 100 cm³

18 x 15,44 € (Diesel) = 278,92 €

Rechenbeispiel bei einer Erstzulassung am 1.2. 2019:

Hubraum: 9 € (Diesel) x 18 angefangene 100 cm³ = 162 €

Emissionsausstoß: 100 g/km (2013 erlaubt) – 110 g/km (tatsächlich) = – 10 g/km

Der Emissionsausstoß ist also um 10 g/km zu hoch.

2 € CO2-Zuschlag x 10 = 20 €

Hubraum: 162 € + Emissionszuschlag von 20 € = 182 €

Nach der neuen Berechnungsmethode wäre der gleiche Wagen also fast 100 Euro pro Jahr günstiger als nach der alten Variante.

Tipp: Wer es genau wissen möchte, kann den Online-Rechner des Zolls nutzen und so die KFZ Steuer für seinen Wagen ermitteln. Dabei bleiben allerdings mögliche Steuervergünstigungen außen vor. Diese Sonderrechte gelten zum Beispiel für:

  • Elektroautos
  • KFZ Halter mit einem Schwerbehinderten-Ausweis
  • land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen

Darüber hinaus gibt es noch einige weitere, eher seltenere Ausnahmen. Steuervergünstigungen gelten zum Beispiel für Fahrzeuge zur Krankenbeförderung oder zur Reinigung der Straße.

KFZ Versicherung richtig absetzen

Autofahrer haben durch die KFZ Steuer nicht nur Ausgaben beim Finanzamt, sondern können sich dort auch an anderer Stelle Geld zurückholen – und zwar, indem sie ihre Beiträge zur KFZ Versicherung geltend machen. Die Teil- oder Vollkasoversicherung können leider nicht abgesetzt werden, da sie optional und keine Pflicht sind. Immerhin kann die KFZ Haftpflicht im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Zu diesen Sonderausgaben zählt beispielsweise auch die private Altersvorsorge. Insgesamt sind bis zu 22.172 Euro beziehungsweise bis zum doppelten Betrag bei Ehepaaren absetzbar. Daher lohnt es sich, in der Steuererklärung die Zeilen 41 bis 48 des Mantelbogens auszufüllen.

Allerdings gilt es hierbei zu beachten, dass die KFZ Haftpflicht nur steuerlich geltend gemacht werden kann, solange es sich nicht um Werbungskosten handelt. Außerdem können Betriebsausgaben nicht berücksichtigt werden. Heißt: Wer sein Auto nur für die Arbeit nutzt, bekommt vom Finanzamt keinen Cent. Wer das Fahrzeug ausschließlich privat nutzt, erhält den vollen Betrag. Bei einer gemischten privaten und betrieblichen Nutzung erfolgt die Anrechnung anteilig. Mehr dazu können Sie auch in unserem Beitrag zum Thema KFZ Versicherung steuerlich absetzen lesen.


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