KFZ-Versicherung abmelden
Wer sein Auto nicht mehr benötigt, weil er es verkauft, verschrottet oder einfach für ein paar Monate nicht mehr braucht, kann das Fahrzeug selbst abmelden. Um die Kosten für die Steuern und KFZ-Versicherung einzusparen, müssen Sie sich lediglich ein wenig Zeit für den bürokratischen Aufwand nehmen. Mittlerweile gibt es sogar Unternehmen, die die KFZ Abmeldung für Sie übernehmen. Diese sind aber relativ teuer und in den meisten Fällen, kann man die KFZ-Versicherung auch problemlos selbst abmelden.
Wie lange kann ich mein Auto abgemeldet lassen?
Um ein Auto abmelden zu können, muss die Zulassungsstelle kontaktiert werden. Da es sich, wie bei vielen Behördengängen, um einen kostenpflichtigen Vorgang handelt, sollten Sie ein wenig Kleingeld bereit halten.Für gewöhnlich kostet die KFZ-Abmeldung zwischen fünf und zehn Euro. Darüber hinaus benötigen Sie bei der Abmeldung Ihres Fahrzeuges die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die Kennzeichen. Vor Ort werden beim Kennzeichen die AU sowie TÜV Plakette vom Kennzeichen entfernt. Bei einer endgültigen Abmeldung des Fahrzeugs wird zudem noch ein Verwertungsnachweis vorausgesetzt.
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Wichtig: Wenn Sie Ihr Auto abmelden, steht ihr altes Kennzeichen wieder jedem für eine Neuregistrierung zur Verfügung.
Seit dem 1. März 2007 unterscheiden die Behörden zwar nicht mehr zwischen einer Stilllegung oder Abmeldung eines Autos, jedoch kann ein Auto lediglich bis zu sieben Jahre außer Betrieb genommen werden. Nach dieser Zeit verlieren die Papiere ihre Gültigkeit und müssen neu beantragt werden.
Auto abgemeldet: Meldung ans Finanzamt
Um die weiteren Schritt, welche mit einer Abmeldung des Fahrzeuges verbunden sind, brauchen Sie sich nicht mehr kümmern. Die Kfz-Zulassungsstelle meldet die Abmeldung des Autos an das Finanzamt. Dieses wird darüber informiert, dass Ihr steuerpflichtiges Fahrzeug nicht mehr genutzt wird und somit keine KFZ-Steuer mehr gezahlt werden muss. In den meisten Fällen erhalten Sie innerhalb weniger Tage einen Teil der bereits gezahlten KFZ-Steuern automatisch auf Ihr Bankkonto erstattet. Das gleiche gilt für Ihre KFZ-Versicherung. Diese wird ebenfalls durch die Zulassungsstelle über die Abmeldung informiert. Auch hier erhalten Sie häufig noch eine Rückerstattung der gezahlten KFZ-Versicherungsbeiträge. Die Höhe hängt davon ab, ob Sie jährlich, quartalsweise oder monatlich Ihre Versicherung bezahlen. Je mehr Sie vorausgezahlt haben, desto mehr erhalten Sie zurückerstattet. Dafür müssen Sie nichts weiter tun.
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Wie verläuft eine Zwangsabmeldung
Eine Zwangsabmeldung ist im Vergleich zu einer frewilligen Abmeldung des Fahrzeugs deutlich unangenehmer. Eine Zwangsabmeldung wird vollzogen, wenn der Fahrzeughalter seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Finanzamt nicht nachkommt, also seine Steuern nicht zahlt. Auch bei einem Versäumen der Zahlungen gegenüber der Kfz-Versicherung kann eine Zwangsabmeldung folgen. In diesem Fall teilt die Autoversicherung der Behörte mit, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht. Kann die Behörde den Fahrzeughalter nicht erreichen und eine Nachzahlung bewirken, werden die Plaketten vom Kennzeichen entfernt. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr bewegt werden. Dieses Vorgehen hat eine Neuanmeldung, welche mit erheblichen Kosten verbunden sind, zur Folge.
Tipp: Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema autoanmelden.net.Was benötige ich für die Anmeldung des Autos, wie lange es dauert und welche Möglichkeiten es dazu sonst noch gibt.
Wer meldet Auto bei Privatverkauf ab?
Typische Szene: Sie möchten Ihren Wagen privat verkaufen, wissen aber nicht ob Sie das Auto abmelden oder bis zum Verkauf warten sollen. Grundsätzlich macht es Sinn dem potentiellen Käufer eine Probefahrt zu ermöglichen. Dies ist jedoch nur mit Kennzeichen und Versicherungsschutz möglich (lesen Sie dazu auch unseren Beitrag Unfall mit geliehenem Auto). In Deutschland ist es üblich, dass das Auto noch zugelassen privat verkauft wird. Das hat den großen Vorteil, dass ein potentieller Käufer sich nicht um Überführungskennzeichen kümmern muss und Sie das Auto nicht extra abmelden müssen. Dies sollte dann der Käufer bei der Ummeldung tun. Sollten Sie sich darauf verständigen, dass der Autokäufer das Auto abmeldet, muss dies im Kaufvertrag stehen. Es ist dringend zu empfehlen, dass im Kaufvertrag folgende Daten hinterlegt werden:
- Uhrzeit bei Übergabe des Autos
- Frist bis zur Ummeldung
- Hinweis auf Überführung des Auto aber keine sonstige Nutzung
In den meisten Fällen können Käufer ein Auto innerhalb von drei Werktagen ummelden. Diese Frist sollten Sie auch in den Kaufvertrag aufnehmen. Hinzu kommt ein Hinweis, dass die Kennzeichen nur für Überführung genutzt werden dürfen. Sobald Sie das Auto verkauft haben, sollten Sie dies auch Ihrer KFZ-Versicherung melden.
Wer auf Nummer sicher gehen will, der verkauft das Auto abgemeldet. Damit kann es zu evtl. Problemen mit der Versicherung im Falle eines Schadens gar nicht erst kommen. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel KFZ-Versicherung beim Autoverkauf.