Zum Inhalt springen

KFZ Versicherung zahlt nicht

Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, erwartet in der Regel schnelle Hilfe im Schadenfall. Dabei spielt es zunächst keine große Rolle, wie der Schaden entstanden ist. Viele Kfz-Versicherer bieten sogenannte Rundum-Sorglos-Policen an und versprechen unbürokratische und einfache Soforthilfe, sobald man einen Schaden meldet. Allerdings sollte man beim Abschluss der Autoversicherung prüfen, welche Schadenarten tatsächlich versichert sind und wo es gegebenenfalls Lücken im Versicherungsschutz gibt. Denn es gibt durchaus einige Fälle, in denen die Kfz-Versicherung nicht zahlt, obwohl man es eigentlich erwartet hätte.

Vertragsdetails, Fahrlässigkeit, Vorsatz

Kaputter VW GolfUnter bestimmten Voraussetzungen kann eine Kfz-Versicherung die Zahlung verweigern. Die häufigsten Gründe dafür sind grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder die Versicherung deckt den konkreten Schaden schlichtweg nicht ab. In der Regel sorgt das dafür, dass man als Kunde meist vollständig auf den Kosten sitzen bleibt. Wenn man sich vorher richtig informiert, kann man ärgerliche Diskussionen mit dem Versicherungsunternehmen vermeiden. Folgende Beispiele sollen zeigen, wann eine Kfz-Versicherung normalerweise nicht zahlt.

  • Vorsatz: Wird ein Schaden absichtlich, also mit Vorsatz, herbeigeführt, zahlt nicht nur eine Kfz-Versicherung keinen Cent. Wer lediglich die Versicherungsprämien kassieren möchte, indem er den versicherten Gegenstand vorsätzlich beschädigt oder zerstört, steht somit immer mit leeren Händen dar.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn man die in der Situation erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Beim Führen eines PKW muss man als Fahrer auf den Verkehr achten und darf sich nicht ablenken lassen. Wer beispielsweise während der Fahrt sein Handy bedient und einen Unfall verursacht, handelt grob fahrlässig, da er in dem Moment nicht auf die Straße achtet. Mittlerweile ist der Begriff der groben Fahrlässigkeit durch viele Gerichtsurteile relativ klar definiert. Dennoch kommt es häufig zum Streit, wenn die Versicherung den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit erhebt. Im Gegensatz zu früher ist grobe Fahrlässigkeit kein Grund für eine pauschale Leistungsverweigerung. In vielen Fällen ist die Versicherung dazu verpflichtet, zumindest einen Teil der Kosten zu übernehmen. Den Rest des Schadens zahlt der Versicherungsnehmer. Wer in seinem Versicherungsvertrag einen Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit vereinbart hat, ist in diesem Fall fein raus.
  • Drogen und Alkohol: Wer unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol einen Unfall verursacht, bleibt auf den Kosten sitzen. Eine Kaskoversicherung darf die Leistung komplett verweigern. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt zumindest die Entschädigung der Unfallopfer, fordert im Gegenzug allerdings in der Regel Regresszahlungen von bis zu mehreren tausend Euro vom Versicherungsnehmer.
  • Fehlende Leistungsmerkmale: Eine Kfz-Versicherung erbringt nur Leistungen, die im Leistungskatalog festgeschrieben sind. Im Leistungskatalog sind die versicherten Schäden klar definiert. Wer zum Beispiel nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss Schäden durch Umwelteinflüsse wie herabfallende Äste selbst bezahlen, da derartige Schäden Gegenstand von Kaskoversicherungen sind. Üblicherweise werden auch Folgeschäden durch versicherte Schäden nicht übernommen. Ein Beispiel dafür ist ein versicherter Marderschaden. Im Schadenfall übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur des Schadens, nicht aber die von Folgeschäden wie ein daraus resultierende Motorschäden. Diese werden nur übernommen, wenn die Versicherungspolice Folgen von Marderschäden explizit abdeckt.

Auf den Leistungskatalog kommt es an

Natürlich ist eine Kfz-Versicherung mit großem Leistungsumfang etwas teurer als eine mit geringerem Versicherungsschutz. Die Beitragsunterschiede sind jedoch in der Regel überschaubar (siehe KFZ-Versicherungsvergleich), sodass es sich nur sehr selten lohnt, auf den umfangreicheren Leistungskatalog zu verzichten. Für gewöhnlich verursachen nicht versicherte Schäden pro Fall Kosten im Bereich mehrerer tausend Euro, die man sich mit einer guten Versicherung für wenige Euro mehr im Jahr sparen könnte.

Andererseits ist auch klar, dass man am sichersten unterwegs ist, wenn man vorsichtig und aufmerksam fährt. Ist man im Straßenverkehr achtsam und befolgt die Regeln, entstehen teure Schäden gar nicht erst.


Bild: © joegast – fotolia.com