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Autounfall – Welcher Schadensersatz steht mir zu?

Als Verkehrsteilnehmer müssen Sie damit rechnen, an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein. Sie selbst können zwar am Straßenverkehr aufmerksam teilnehmen, dies schützt Sie aber nicht vor Fehlern anderer. Als Geschädigter haben Sie in diesen Fällen einen Schadensersatzanspruch. Aus diesem Grund ist es auch Pflicht, dass jeder Fahrzeughalter in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen muss. Durch die KFZ-Haftpflicht wird die Regulierung von Schäden anderer Fahrer gewährleistet. Sie können Ihren Schadensersatzanspruch gegenüber dem Unfallverursacher in jedem Fall geltend machen. Fraglich ist allerdings, wie hoch Ihr Schadensersatzanspruch ausfallen kann.

Zahlung von Sachschäden

Unfall - Schaden am AutoDer Sinn einer Kfz-Versicherung besteht darin, dass Unfallopfer nicht benachteiligt werden sollen. Als Fahrzeugführer kann man auch unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden. Würde man in dieser Situation noch für den Schaden selber aufkommen müssen, wäre man doppelt benachteiligt. Bei einem enstandenen Sachschaden kann sich der Geschädigte an den Unfallgegner wenden, um so die anfallenden Kosten bei dessen Versicherung einzufordern. Wichtig ist dabei, dass der Geschädigte sich nicht an die Partnerwerkstatt des Unfallgegners wenden muss, sondern die Werkstatt frei wählen kann. Diese macht somit also auch einen Kostenvoranschlag für die Reparatur.

Wer sich nicht an eine Werkstatt wenden möchte, kann eine fiktive Abrechnung des Unfallschadens in Auftrag geben. Als Geschädigter sind Sie nicht verpflichtet, den Schaden in einer Werkstatt beheben zu lassen. Sie haben die Option, den Sachschaden auch eigenständig zu reparieren. In diesem Fall wird die Höhe des zu regulierenden Schadens aufgrund eines Gutachtens erstellt. Die Höhe der fiktiven Abrechnung wird dann an Sie als Geschädigten ausbezahlt. Lediglich die Mehwertsteuer findet in dieser Rechnung keinen Zugang.

Schadensregulierung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden

Es kann bei einem Unfall auch zu einem wirtschaftlichen Totalschaden kommen. In diesem Fall sind die Reparaturkosten höher als der tatsächliche Zeitwert des Fahrzeugs. Zudem liegt diese Situation vor, wenn die Kosten des Wiederbeschaffungswertes durch die Höhe des Schadens überstiegen werden. Streng genommen müssten die Versicherungen lediglich den Wiederbeschaffungswert erstatten. Allerdings sieht der Gesetzgeberf hierbei eine Sonderregelung vor. In diesem Fall spricht man von einer 130%-Regelung. Der Geschädigte wird durch diese Regelung geschützt und erhält als Entschädigung 130 % des Wiederbeschaffungswertes. Dies setzt allerdings voraus, dass der Geschädigte das Auto weiter nutzen möchte. Es muss also seitens des Geschädigten ein sogenanntes Integritätsinteresse vorliegen.

Mietwagen als Ersatz für das beschädigte Fahrzeug

Liegt ein Integritätsinteresse des Geschädigten vor, kann es vorkommen, dass die Reparatur des Fahrzeuges mehere Tage in Anspruch nimmt. Die Unfallopfer sind oftmals auch in dieser Zeit von einem Auto abhängig. Hier greift die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Der Geschädigte kann sich die Kosten für einen Mietwagen vollständig erstatten lassen. Zu beachten ist dabei, dass der Geschädigte in der Pflicht ist, diese Regelung nicht auszunutzen. Er darf einen Mietwagen also nicht länger als notwendig mieten.

Es besteht nicht die Möglichkeit, einen teueren Mietwagen von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstatten zu lassen. Der Mietwagen darf nicht eine höhere Fahrzeugklasse als das beschädigte Auto aufweisen. Wurde Ihr Kleinwagen beschädigt, dürfen Sie nicht auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen großen SUV fahren. Darüber hinaus ist der Geschädigte in der Pflicht auf die Mietwagenpreise zu achten. Werden diese Aspekte nicht eingehalten, kann es sein, dass die Kfz-Versicherung des Gegners die Kosten für einen Mietwagen nur teilweise erstattet.

Schadensersatzanforderungen bei einer Nutzungsausfallentschädigung

Nicht jeder Fahrzeughalter benötigt während der Reparatur einen Mietwagen. Der Geschädigte hat aber bei Verzicht auf einen Mietwagen ein Anrecht auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Dies impliziert, dass für jeden Tag, an dem sich das Auto in der Werkstatt befindet, ein bestimmter Geldbetrag ausgezahlt wird. Ensteht bei einem Unfall ein wirtschaftlicher Totalschaden, wird dieser Gedlbetrag solange bezahlt, bis ein neues Auto beschafft werden konnte. Der Tagessatz richtet sich nach dem Fahrzeugmodell sowie dem Alter des Fahrzeugs.

Was kostet ein Gutachter?

KFZ Gutachten nach einem UnfallIn der Regel überprüft ein Gutachter der Versicherung des Unfallgegners den Schaden am Auto. Der Geschädigte muss sich nicht auf dieses Urteil verlassen. Er hat selbst die Möglichkeit, einen unabhängigen Gutachter heranzuziehen. Dieser muss allerdings von der Versicherung des Unfallschuldigen bezahlt werden. Lediglich bei sogenannten Bagatellschäden, also Sachschäden von bis zu 700 Euro, muss die Versicherung des Unfallgegners nicht für die Kosten des Gutachters aufkommen.

Regelung bei Personenschäden

Leider kommt es auch vor, dass Personen bei einem Verkehrsunfall verletzt werden. Dabei müssen nicht Sie als Fahrer zu Schaden gekommen sein, sondern auch Beifahrer oder Mitfahrer können einen Schaden erleiden. Die Kfz-Haftpflichversicherung kommt dabei für jegliche Arzt- und Heilbehandlungskosten der geschädigten Insassen auf. Darüber hinaus gewähren die Versicherungen den Unfallopfern zusätzlich ein Schmerzensgeld für körperliche sowie seelische Schäden. Die Höhe der Schadensersatzansprüche richtet sich dabei nach folgenden Fragen:

  • Wie schwer sind die Verletzungen?
  • Sind die Verletzungen dauerhaft?
  • Welche Behandlungen sind von Nöten?
  • Folgen durch die Verletzungen Einschränkungen?
  • Ist ein Krankenhausaufenthalt notwendig?

Neben dem Schadensersatz kann es auch dazu kommen, dass die Versicherungen unter Umständen eine Invaliditätsrente zahlen muss. Sollte bei einem Unfall eine Person ums Leben kommen, muss die Versicherung nicht nur die Beerdigungskosten übernehmen, sondern auch dafür Sorge tragen, dass die Angehörigen des Unfallopfers versorgt sind.

Welche Vermögensschäden können noch anfallen?

Personen, welche bei einem Unfall zu Schaden gekommen sind, können noch weitere finanzielle Einbußen erleiden. Beispielsweise fallen Kinderbetreuungskosten an, wenn die Verletzungen die Person einschränken. Auch der Einkommensausfall wird von der Versicherung reguliert.

Anwaltskosten werden von der Kfz-Versicherung übernommen

Neben enstandenen Schäden wie einem Sach- oder Personenschaden können Sie bei der Vermittlung einen Anwalt hinzuziehen. Dieser Dienst ist nicht kostenlos. Für diese Kosten muss allerdings auch die Kfz-Versicherung des Unfallgegners aufkommen. Sie können die Kosten Ihrem Unfallgegner in Rechnung stellen. Anwälte können dabei hilfreich sein, die richtige Höhe des Schadensersatzanspruches gegen Ihren Unfallgegner durchzusetzen.

Bei einem unverschuldeten Unfall kommt also die Kfz-Versicherung des Unfallgegners für jegliche Schäden auf. Diese Schadensregulierung reicht von Sach- und Personenschäden bis hin zu Mietkosten eines Fahrzeuges und Anwaltskosten. Ihnen sollten somit keine finanziellen Schäden aus einem Unfall zurückbleiben.


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