Autounfall im Ausland – Was muss man tun?
Im Ausland ist die Unfallquote häufig höher als in Deutschland. Daran sollte man auch denken, wenn man mit dem Auto ins Ausland fährt. Aber wie wickelt man nun genau alles ab, wenn man in einen Unfall im Ausland verwickelt ist? Welche Versicherung greift und ist die Beste und wie verhält man sich richtig? Es gibt viele unterschiedliche Regularien auch innerhalb der EU – hier erklären wir Ihnen wie Sie im Ernstfall am besten Vorgehen:
Vorbereitung vor dem Urlaub / Auslandsaufenthalt
Sollten Sie mit Ihrem eigenen Auto in den Urlaub fahren wollen, oder sich vor Ort einen Mietwagen leihen, ist es wichtig einige Sachen vorzubereiten. So wird in vielen Ländern die „grüne Versicherungskarte“ verlangt, die Sie bei einem möglichen Unfall vorweisen müssen. Innerhalb der EU ist diese zwar nicht mehr zwingend notwendig, aber wird trotzdem angeraten, weil hier alle wichtigen Daten, wie Ihre Versicherungsnummer und die Kontaktdaten der ausländischen Versicherungsgesellschaften vermerkt sind. Die „grüne Karte“ sollten Sie problemlos von ihrer Versicherungsgesellschaft bekommen. Des Weiteren ist es ratsam, einen europäischen Unfallbericht mit sich zu führen, in Ihrer Sprache und der des Urlaubslandes. Auch diese kriegen Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft, lassen sich jedoch auch leicht im Internet finden.
Um die Schadensregulation bestens abzusichern, empfiehlt sich auch eine sogenannte Mallorca Police für die EU oder eine Traveller Police für außereuropäische Reisen. Da in vielen Ländern die Schäden teilweise nur mit 100.000€ reguliert werden, erhalten Sie so die deutschen Deckungssummen von bis zu 100€ Mio.
Unfall im Ausland: Zuerst die Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten
Wie auch in Deutschland hat Sicherheit die oberste Priorität. Darum sichern Sie im Falle eines Unfalls als allererstes die Unfallstelle mithilfe des Warndreiecks. Bedenken Sie, dass in vielen europäischen Ländern (wie in Deutschland übrigens auch!) eine Warnweste verlangt wird, in Spanien sogar ein 2. Warndreieck. Falls Sie keine Warnweste tragen, kann ein Bußgeld verhängt werden. Als nächstes sollten Sie bei einem Personenschaden den Notdienst verständigen und Erste Hilfe leisten. Die Notfallnummer ist europaweit die 112.
Verständigung der Polizei
Die Pflicht zur Verständigung der Polizei ist in jedem Land anders geregelt. In den meisten Ländern Osteuropas ist es bei jedem noch so kleinem Unfall Pflicht die Polizei zu rufen, denn dort zählt nur das von der Polizei verfasste Protokoll zur Schadensregulierung bei den heimischen Versicherungsgesellschaften. Sie sollten auch die Polizei in jedem Fall bei Unfallflucht rufen, oder falls keine Einigung mit dem Gegenüber möglich ist. In anderen Ländern ist es allerdings so, dass die Polizei nur eingeschaltet wird, sobald ein Personenschaden entstanden ist, jedoch sollten Sie darauf bestehen, falls Sie in einem Mietwagen unterwegs sind. In jedem Fall sollten Sie die Unfallstelle genauestens dokumentieren und Fotos der Unfallstelle aus mehreren Perspektiven machen, Bremsspuren und Glassplitter ablichten, sowie die Kennzeichen und persönlichen Daten des Unfallgegners notieren.
Falls die Polizei eingeschaltet wurde und den Unfall dokumentiert hat, ist es auch wichtig, dass Sie im Falle, dass Sie die Sprache nicht verstehen, nichts unterschreiben. Andernfalls könnte dies auch ein Schuldeingeständnis sein und Sie belasten.
Direkt nach dem Unfall im Ausland
Als nächstes sollten Sie zuerst Ihre Versicherungsgesellschaft und ggf. die Mietwagenfirma über den Unfall, und falls vorhanden, die Versicherung Ihres Auslandschutzbriefes, informieren.
Bei Schäden an Ihrer Person sollten Sie dringend zu einem Arzt in dem Unfallland gehen und sich in einem Attest alles bescheinigen lassen. Falls Sie erst später zu einem deutschen Arzt gehen sollten, kann es sein, dass die ausländischen Gerichte und Versicherungsgesellschaften das Attest nicht anerkennen und Sie kein Schmerzensgeld durchsetzen können.
Schadensregulierung im Ausland
Das Prinzip der Schadensregulierung wurde in den letzten Jahren stark vereinfacht und stellt keine großen Herausforderungen dar. Falls Sie der Unfallverursacher waren, wird der Schaden des Unfallgegners von Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung getragen. Falls allerdings nur eine Teilschuld vorliegt oder die Schuld ganz beim Gegner liegt, ist im europäischen Raum die Versicherungsgesellschaft des Gegners verpflichtet, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Dies ist mittlerweile kein Problem und funktioniert über einen deutschsprachigen Mittelsmann. Welcher für Sie zuständig ist, erfahren sie durch den Zentralruf der Autoversicherer, den Sie rund um die Uhr telefonisch kostenfrei unter der 0800 – 250 2600 erreichen können.
Einfacher ist es, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben, denn diese reguliert den Schaden erstmal, das Schlimmste was Ihnen dabei passieren kann, wäre ein Verlust des Schadenfreiheitsrabattes.
Hinweis: Seien Sie nicht zu vorschnell mit der Überführung des Autos. Erkundigen Sie sich vorher bei der Versicherung des Unfallgegners, denn gerade in Fällen mit hohem Sach- oder Personenschaden will die Versicherungsgesellschaft den Wagen inspizieren und das würde Zusatzkosten bereiten.
Zu guter Letzt müssen Sie bedenken, dass das ausländische Verkehrsrecht für Sie gilt. Da die oft viel strenger ausgelegt sind als in Deutschland, ist es hilfreich bei Personenschäden, oder falls Faktoren wie Alkohol, Drogen, viel zu hohe Geschwindigkeit involviert waren, sofort einen Anwalt einzuschalten.
Alles in allem sollten Sie sich vorher sehr genau über die Verkehrsvorschriften Ihres Urlaubslandes informieren und Regelungen wie zum Beispiel die Warnweste oder ein zweites Warndreieck beherzigen. Darüber hinaus macht es Sinn die „grüne Versicherungskarte“ sowie einen europäischen Unfallbericht mitzuführen. Eine Absicherung durch Zusatzversicherungen, wie die Mallorca Police können ihnen auch schwerer wiegende finanzielle Folgen ersparen.
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