Auto gestohlen – was zahlt die Versicherung und was tun?
2017 (aktuellster Stand) wurden laut der Statistik des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über 17.000 Fahrzeuge gestohlen. Der Schaden von mehreren Hundertmillionen Euro, welcher aufgrund der Diebstähle entstanden ist, muss beglichen werden. Für die Betroffenen stellt sich daher die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Dabei ist nicht nur zu kären, welche Versicherung greift, sondern auch wie hoch die Zahlung ausfällt. Zudem möchten die Beklauten auch wissen, wer für die persönlichen Gegenstände, welche sich im Auto befinden, haftet. Auch die Beschädigung eines Autos nach einem Einbruch kann teuer sein. In diesem Fall sehen sich die Fahrzeughalter mit den gleichen Fragen wie bei einem Autodiebstahl konfrontiert.
Teilkaskoversicherung bei Autodiebstahl
Ein Autodiebstahl ist ärgerlich. Jedoch können Fahrzeughalter in diesem Fall froh sein, wenn sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besitzen. Der Versicherungsschutz durch die Kfz-Versicherung deckt nicht nur den Schaden, welcher durch einen Unfall entstanden ist, sondern kommt auch für den Schaden bei einem Autodiebstahl auf. Grundsätzlich genügt hier eine Teilkaskoversicherung, welche für die entstandenen Kosten durch einen Autodiebstahl aufkommt. Die Versicherung ersetzt dabei je nach Alter des Fahrzeuges den Neu- oder Wiederbeschaffungswert.
Höhe der Zahlung, wenn das Auto gestohlen wurde
Generell müssen sich Versicherungsnehmer bei einem Autodiebstahl die Frage stellen, ob ihnen der Wiederbeschaffungswert des Autos ausgezahlt wird oder sie eine Neupreisentschädigung zu erhalten haben. Teilkaskoversicherungen erstatten in der Regel den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Autos. Anders sieht die Lage aus, wenn es sich um einen Neuwagen handelt. Nach den ersten Monaten des Autokaufes erstatten die Versicherungen sogar den Neupreis. Den Zeitraum für diese Ausnahmeregel legen die Versicherungen selbst fest.
Während Versicherungsnehmer bei einem selbstverschuldeten Unfall mit der Herabstufung der Schadensfreiheitsklasse rechnen müssen, sieht dies bei einem Autodiebstahl anders aus. Die Schadensmeldung eines Autodiebstahls hat also keine Auswirkung auf die Schadensfreiheitsklasse der Versicherung.
Wie sollten Sie sich nach einem Autodiebstahl verhalten?
Sie sollten direkt nach dem Autodiebstahl die Polizei informieren. Dort können Sie eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Nach dieser Anzeige haben Sie eine Woche Zeit, um den Schaden Ihrer Versicherung zu melden. Zur Meldung des Schadens müssen Sie folgende Unterlagen beilegen:
- von der Polizei angefertigtes Diebstahlprotokoll
- Kfz-Brief
- alle Autoschlüssel
- Bestätigung des Abmeldung des Fahrzeugs
Wird ein geleastes oder finanziertes Auto gestohlen, sind Sie zudem in der Pflicht, auch die Leasinggeber bzw. die Bank über den Verlust des Autos zu informieren. Diese sind als sogenannte Eigentümer zwischen geschaltet und haben ein Recht auf diese Information.
Sollten Sie in dem gestohlenem Fahrzeug zudem Wertgegenstände aufbewahrt haben, ist dies ebenfalls der Polizei zu melden. Befanden sich Bankkarten in dem Auto, sollten Sie nicht vergessen, diese sperren zu lassen.
Wie reagiert die Versicherung bei einer groben Fahrlässigkeit?
Sie haben vergessen, das Auto abzuschließen? In diesem Fall ist von einer groben Fahrlässigkeit die Rede. Die Versicherung kann in dieser Situation nach § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den Versicherungsschutz einschränken. Dies kann sogar soweit gehen, dass die Versicherung die komplette Versicherungsleistung einstellt. Ihr Versicherungsschutz ginge also verloren. Wurde das Auto nicht abgeschlossen, hat der Fahrzeughalter einen Diebstahl begünstigt und die Versicherung hat das Recht, die Leistung zu verweigern. Noch düsterer sieht die Situation aus, wenn Sie gar den Autoschlüssel haben stecken lassen. In dieser Situation verlieren Sie nach einem Urteil von 2007 des Oberlandesgerichts Rostock jeglichen Anspruch auf Leistung. Sie haben den Diebstahl sozusagen selbst zu verantworten, da Sie im weitesten Sinne den Dieb durch ihr grobfahrlässiges Verhalten dazu aufgefordert haben, das Auto zu entwenden.
Diebstahl während einer Probefahrt
Eine Probefahrt mit dem Auto stellt gerade für Privatverkäufer ein Risiko dar. Zunächst einmal sieht es so aus, dass der Kaufinteressent eine Probefahrt durchführen möchte, kehrt allerdings mit dem Fahrzeug nie wieder zurück. Die Versicherung zahlt in einem solchen Falle keinen Cent. Rechtlich gesehen kann hier nicht von einem Diebstahl die Rede sein, vielmehr handelt es sich in den Augen des Gesetzgebers um eine Unterschlagung. Sie haben dem Kaufinteressenten den Autoschlüssel freiwillig übergeben. Aus diesem Grund ist es ratsam, bei einer Probefahrt als Beifahrer mitzufahren oder sich zumindest den Ausweis des Kaufinteressenten als Pfand geben zu lassen.
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Was zahlt die Versicherung bei einem aufgebrochenem Auto?
Bei einem Diebstahl muss nicht immer das komplette Auto entwendet werden. Es kann dazu kommen, dass ein Auto aufgebrochen wurde, um teure Navigationsgeräte oder das Handy zu stehlen. Bei dieser Diebstahlart reguliert die Teilkaskoversicherung den Schaden. Wird ein Auto jedoch ohne Einbruchsabsicht mutwillig beschädigt, müssen Sie sich mit den Vandalismusschäden an Ihre Vollkaskoversicherung wenden.
Haftung bei Diebstahl von Fahrzeugzubehör
Gerade bei teuren Fahrzeugen wie Mercedes oder Audi kommt es auch immer wieder zu Diebstählen von Fahrzeugzubehör. In diesem Fall werden nur die gestohlenen Teile ersetzt. Die Voraussetzung einer Ersattung ist aber, dass die Fahrzeugteile zu einer dauerhaft angebrachten Grundausstattung gehören:
- Radkappen
- Kindersitz
- Bordcomputer
- Gepäckträger
- Sitzauflagen
- Spiegel
Auch eingebaute Soundsysteme oder Radios unterliegen in gewissem Maße einem Versicherungsschutz. Jedoch legen die Versicherungen hierbei eine Obergrenze für die Erstattung fest. Diese Grenze ist bei der Versicherung selbst zu erfragen. Werden nicht befestigte Gegenstände entwendet, kommen die Teilkaskoversicherungen in der Regel allerdings nicht für den Schaden auf.
Wertgegenstände, welche im Auto liegen gelassen wurden, werden nicht von der Versicherung ersetzt. Dabei kann es sich beispielsweise um Handys oder CDs handeln. Viele Versicherungen bieten eine Option an, bei der gegen einen kleinen Zusatzbeitrag die losen Gegenstände im Auto mitversichert werden können. Welche Gegenstände im Rahmen dieser Zusatzversicherung mitversichert werden können, sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) enthalten. Alternativ sollten Sie bei Ihrer Hausratversicherung nachfragen. In einigen Fällen werden diese Gegenstände mitversichert.
Versicherungsschutz für Gepäck?
Der Verlust des Autos im Urlaub ist ärgerlich. Neben diesem entstandenen Schaden befindet sich jedoch zumeist auch noch Gepäck im Auto. Auch dieses wurde mit einem Autodiebstahl entwendet. Beim Gepäck greift jedoch weder die Teil- noch die Vollkaskoversicherung. Sie benötigen für diese Situation eine zusätzliche Reisegepäckversicherung. Mit dieser können Sie im Urlaub auf Nummer sicher gehen.
Die Ersattung des entstandenen Schadens richtet sich zusammenfassend nach dem Wiederbeschaffungswert. Eine Ausnahme wird lediglich bei Neuwagen getätigt. Um den Schaden regulieren zu lassen, können Sie sich an die Teilkaskoversicherung wenden. Jedoch müssen Sie eine Zusatzversicherung abschließen, um Wertgegenstände im Auto mit abzudecken. Dies gilt auch für Ihr Gepäck während einem Urlaub.
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