Unfall mit geliehenem Auto oder Mietwagen

Fast jeder hat sich schon einmal ein Auto geliehen, sei es bei Freunden, im Urlaub oder auf den beliebten Carsharing Plattformen. Doch was passiert eigentlich, wenn man mit dem geliehenen Auto einen Unfall hat. Welche Rechten und Pflichten habe ich als Fahrzeugführer in einem geliehenem Fahrzeug und gibt es Unterschiede, wenn ich selbst den Unfall verursacht habe oder nur beteiligt bin? kfzversicherungen.org klärt Sie auf.

Unfall mit geliehenem Auto von Freunden

Autounfall - geliehenes FahrzeugGenerell ist die Situation, einen Unfall zu haben, unangenehm. Ist man mit einem geliehenen Auto in einen Unfall verwickelt, wird das unangenehme Gefühl zudem noch mit einem schlechten Gewissen dem Verleiher gegenüber verbunden.

Trägt man selbst keine Schuld an dem Autounfall, ist ein schlechtes Gewissen gegenüber dem Eigentümer des Autos unangemessen. Der Unfallschaden wird in diesem Fall von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegeners bezahlt. In diesem Fall ist es unerheblich, ob der Unfall mit Ihrem eigenem Auto oder einem geliehenem Auto stattgefunden hat.

Schwieriger hingegen wird es, wenn Sie als Unfallverursacher in Erscheinung treten. Eine gute Nachricht für Sie besteht darin, dass bei einem Unfall mit einem geliehenen Auto die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters greift. Diese deckt die Kosten für den entstandenen Schaden sowie unter Umständen auch Schmerzensgeld. Die Folge für den Versicherungsnehmer, also dem Eigentümer des Autos, ist allerdings nicht unerheblich: Bei jeder Versicherung erfolgt nach einer Schadensmeldung eine Zurücksstufung. Der Fahrzeughalter wird um eine Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft. Somit muss der Versicherungsnehmer eine höhere Versicherungsprämie zahlen. Dem Fahrzeughalter entsteht also ein Schaden.

Beratung Anwalt VerkehrsrechtAn dieser Stelle entsteht für Sie die schlechte Nachricht: Der Fahrzeughalter kann gegen Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Sie müssen also für die Mehrkosten, welche dem Fahrzeughalter durch einen Unfall, den Sie verschuldet haben, aufkommen. Darüber hinaus kann es passieren, dass dem Besitzer eine Nachzahlung droht. Ist der Fahrzeughalter als alleiniger Fahrer eingetragen, hat Sie aber mit dem Auto fahren lassen, kann es sein, dass die Kfz-Versicherung den Differenzbetrag zu einer Versicherung mit mehreren Fahrzeugführern einfordert. Im schlimmsten Fall fordert die Versicherung sogar eine Vertragsstrafe.

Wer übernimmt die Schäden am Mietwagen?

Schaden an einem AutoDie Regelung für den Schaden am Auto des Unfallgegeners wurde ausgiebig erläutert. Zu klären ist also noch, wer für den Schaden an einem geliehenen Auto aufkommt. Prinzipiell gilt, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nur für die Schäden des Unfallgegners zahlt. Lediglich bei einer abgeschlossenen Vollkaskoversicherung des Verleihers würden auch die Schäden am Leihwagen bezahlt werden. Hier gilt ebenfalls, dass der Eigentümer des Autos gegen Sie Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Zum einen kann der Verleiher den entstandenen Schaden des Autos gegen Sie erwirken, wenn keine Vollkaskoversicherung vorliegt. Zum anderen können aber auch die Mehrkosten für die Herabstufung der Versicherung als Schadensersatz gegen Sie bewirkt werden. Darüber hinaus werden Sie für eine Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung des Verleihers aufkommen müssen. Ein Unfall, den Sie verschuldet haben, kann also teuer werden.

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Wer haftet bei Gefälligkeitsschäden?

In der Regel nimmt bei einem geliehenen Auto ein anderer als der Fahrzeughalter Platz. Oftmals liegt der Grund darin, dass der Leihende kein eigenes Fahrzeug besitzt, aber dennoch von A nach B kommen muss. Ein anderer Grund hingegen besteht darin, wenn der Fahrer dem Fahrzeughalter einen Gefallen tun möchte. Dies ist der Fall, wenn der Fahrzeughalter beispielsweise Alkohol getrunken hat und nicht mehr fahrtüchtig ist. Verursachen Sie in einer solchen Situation einen Unfall, welchen Sie nicht grobfahrlässig zu verantworten haben, handelt es sich um einen Gefälligkeitsschaden. Das bedeutet, dass Sie durch eine stillschweigende Haftungsfreistellung nicht für den entstandenen Schaden haften müssen.

Unfall bei einer Probefahrt

Bei einem Autokauf, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen, empfiehlt sich eine Probefahrt. Diese ist jedoch mit Risiken verbunden. Bei einer Probefahrt ist man vor einem Unfall nicht gefeit. Aus diesem Grund ist es unverzichtbar, sich zuvor zu erkundigen, welcher Versicherungsschutz des Wagens bei einem Unfall greift. Es ist ratsam, sich dazu eine schriftliche Erklärung des Verkäufers geben zu lassen. Nur so können Sie sicher gehen, dass Sie für einen Unfallschaden, den Sie nicht grobfahrlässig verursacht haben, aufkommen müssen. Bei einem Autohändler ist die Rechtslage das wesentlich unkomplizierter: Der Kaufinteressent kann sich darauf verlassen, dass der Händler eine abgeschlossene Vollkaskoversicherung besitzt.

Unfall mit einem Mietwagen – wer haftet?

Beratung Anwalt VerkehrsrechtNeben der Möglichkeit, sich ein Auto privat zu leihen, besteht die Option, sich einen Mietwagen zu leihen. Sollten Sie in diesem Falle einen Unfall verursachen, müssen Sie auf jeden Fall mit der Höhe der Selbstbeteiligung für den entstandenen Schaden aufkommen. In Mietverträgen befindet sich zudem häufig eine Klausel, die besagt, dass Sie bei einem grob fahrlässig verursachten Unfall, den Schaden in voller Höhe begleichen müssen. Der Bundesgerichtshof erklärte diese Klausel jedoch für nichtig (Urteil vom 11. Oktober 2011, Az. VI ZR 46/10). Dennoch bedeutet dies nicht, dass das Mietunternehmen Sie nicht in Regress nehmen kann. Vielmehr ist zu prüfen, wie die Schwere Ihres Verschuldens zu bemessen ist.

Ein Unfall, den Sie mit einem Leihwagen verursacht haben, kann also tief in den Geldbeutel gehen. Zwar übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Auto des Unfallgegeners, jedoch kann der Verleiher einen hohen Schadensersatzanspruch gegen Sie geltend machen.


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