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Schadenrückkauf – Schadensfreiheitsklasse behalten

Wann sich ein Schadenrückkauf lohnt

Auto mit Versicherung nach Schadenrückkauf

Es gibt Fälle, in denen es sich lohnt den Schaden zurück zu kaufen, um Versicherungsprämien zu sparen

Viele waren schon mal in der Situation, dass Sie ein anderes Auto beim Ein- oder Ausparken gestreift haben. Der normale Weg wäre nun, dass Sie diesen Schaden Ihrer KFZ-Versicherung melden, und diese dann den Schaden am anderen Auto reguliert.

Die Folge: Sie bezahlen zukünftig mehr an Ihre KFZ-Versicherung.

Der Schadenfreiheitsrabatt, wird in Klassen gegliedert und ist maßgeblich für die Versicherungsprämie und zeigt auf wie lange Sie schon unfallfrei gefahren sind. Jedes Jahr in dem Sie unfallfrei gefahren sind, steigt Ihre Schadenfreiheitsklasse und Sie müssen ein bisschen weniger für Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung oder Ihren Vollkaskoschutz zahlen. Wenn Sie nun einen Unfall melden und von der Versicherungsgesellschaft regulieren lassen, springen Sie nun mehrere Schadenfreiheitsklassen zurück, sofern Sie keinen Rabattschutz haben. Je mehr dieser Unfälle Sie im Kalenderjahr haben, umso mehr werden Sie zurückgestuft.

Falls Sie einen anderen Wagen leicht streifen und ein kleiner Lackschaden im Wert von 300€ entsteht, würde das zur Folge haben, dass Sie womöglich 600€ jährlich mehr für Ihre Versicherung bezahlen müssten. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber jedoch den Schadenrückkauf eingeführt, auf den Sie bei Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung ein Recht haben.

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Was genau ist der Schadenrückkauf?

Der Schadenrückkauf ist im Wesentlichen nichts anderes, als den finanziellen Schaden der Versicherungsgesellschaft aus der eigenen Tasche zu ersetzen. Das heißt die Versicherungsgesellschaft geht nach einem Unfall in Vorleistung und Sie haben danach 6 Monate Zeit den Schaden der Versicherung zurückzuzahlen. Falls Sie sich dafür entscheiden „vergisst“ die Versicherung den Vorfall, Sie verbleiben in Ihrer Schadenfreiheitsklasse und zahlen weiterhin weniger Beitrag. Selbiges gilt auch für die Vollkaskoversicherung, jedoch ist die nicht verpflichtet den Schadenrückkauf anzubieten, tut dies in den meisten Fällen dennoch. In der Teilkaskoversicherung gibt es diesen Schadenrückkauf nicht, da es hier keine Schadenfreiheitsklassen oder –rabatte gibt.

Viele Menschen neigen dazu, den Schaden gar nicht erst der Versicherung zu melden, sondern gleich die Kosten zu regulieren. Von diesem Vorhaben ist abzuraten, da später noch Folgekosten entstehen können. Besser ist es die Versicherungsgesellschaft zuerst alle Schäden regulieren zu lassen, da Sie dann einen besseren Überblick über die Kosten haben und im Zweifel noch 6 Monate Zeit um das Geld anzusparen.

Wann lohnt sich ein Schadenrückkauf?

Wann sich der Schadenrückkauf wirklich lohnt, kann man pauschal nicht beantworten, da hier viele Faktoren eine Rolle spielen. Sie sollten Ihre Schadenfreiheitsklasse kennen und anhand einer Rückstufungstabelle auswerten in welche Schadenfreiheitsklasse Sie kommen würden.

Beispiel für Schadenrückkauf:

Aktuell sind Sie 3 Jahre unfallfrei und demnach in der Schadenfreiheitsklasse 3 und zahlen einen Jahresbeitrag von 700,- Euro in Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung. Sie verursachen einen Unfall mit Schaden im Wert von 200€. Würden Sie diesen Schaden von der Versicherung regulieren lassen, wären Sie nächstes Jahr in der Schadensfreiheitsklasse 1 mit einem Hebesatz von 100% und müssten ca. 935,- Euro Beitrag zahlen, statt ca. 650,- Euro in der Schadensfreiheitsklasse 4. In solchen Fällen sollten Sie den Schaden zurückkaufen, da die neue Versicherungsprämie den finanziellen Schaden übersteigt.

Auch wenn der finanzielle Schaden der gleichen Höhe wie den Prämieneinbußen entspricht, sollten Sie in den Schaden zurückkaufen, da Sie langfristig mehr für die KFZ-Versicherung zahlen. Das liegt daran, dass Sie mehrere Jahre brauchen, um wieder in die alte Schadenfreiheitsklasse zu kommen. Bei der Vollkaskoversicherung kommt zusätzlich noch der Faktor der Selbstbeteiligung hinzu, die Sie gewählt haben.

Generell sollte man sich darüber bewusst sein, dass ein Schadenrückkauf meistens dann Sinn macht, wenn der Schaden relativ klein ist und die Versicherungsbeiträge recht hoch, da hier jeder Prozentpunkt mehr Wert ist.

Nachdem Sie nach der Regulierung des Schadens durch Ihre Versicherung die finale Regulierungssumme erhalten haben, sollten Sie dann mithilfe der Rückstufungstabelle Ihres Versicherers ausrechnen in welchem Fall es für Sie günstiger kommt. Hier sollten Sie aber zwischen den verschiedenen Rückstufungstabellen der KFZ-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung unterscheiden. Mittlerweile gibt es auch diverse Berechnungstools im Internet zu finden und die Versicherungsgesellschaften helfen meist auch gerne bei der Berechnung.


Bilder: © candy1812 – stock.adobe.com