Wenn Sie Ihre Selbstbeteiligung vergleichen, brauchen Sie zwei konkrete Angebote und keine pauschalen Sparversprechen. Dieser Rechner stellt den höheren Eigenanteil einer niedrigeren Jahresprämie gegenüber. Er zeigt eine rechnerische Zeitspanne, aber weder Ihre Schadenwahrscheinlichkeit noch die für Sie passende Selbstbeteiligung.
Zuerst zwei vergleichbare Angebote beschaffen
Lassen Sie dieselbe Versicherung einmal mit der bisherigen und einmal mit einer höheren Selbstbeteiligung berechnen. „Alt“ und „neu“ bezeichnen hier die beiden Varianten; Sie müssen noch keinen Vertrag geändert haben. Übernehmen Sie die Beträge aus schriftlichen Angeboten oder Ihrer Beitragsübersicht. Der Rechner nennt bewusst keine vermeintlichen Tarifpreise.
Vergleichen Sie denselben Versicherungszeitraum und dieselbe Zahlungsweise. Fahrzeug, Fahrerkreis, Jahresfahrleistung, Leistungen und Zusatzbausteine sollten unverändert bleiben. Der GDV weist darauf hin, dass sich Policen in wichtigen Details unterscheiden und ein niedrigerer Beitrag allein keinen gleichwertigen Schutz belegt (GDV: Leistungen vor dem Wechsel prüfen).
- Nur eine Selbstbeteiligung ändern: Vergleichen Sie entweder Teilkasko oder Vollkasko. Halten Sie die jeweils andere Selbstbeteiligung konstant.
- Einheitliche Beitragsbasis: Verwenden Sie beide gesamten Jahresbeiträge oder beide Beiträge derselben Kaskosparte, niemals eine Mischung.
- Unterschiede notieren: Sind Werkstattbindung oder Leistungsumfang anders, lässt sich die Ersparnis nicht allein der Selbstbeteiligung zuordnen.
Hintergründe zum Schutz finden Sie unter Vollkaskoversicherung. Für weitere Ansatzpunkte beim Beitrag nutzen Sie unseren Ratgeber zum Sparen bei der Autoversicherung.
Ihre vier Angebotswerte eingeben
Tragen Sie Eurobeträge ohne Tausendertrennzeichen ein, zum Beispiel mit Komma oder Punkt als Dezimalzeichen. Alle Felder sind zunächst leer. Zulässig sind Beträge ab null mit höchstens zwei Nachkommastellen. Die neue Selbstbeteiligung muss höher und der neue Jahresbeitrag niedriger sein. Andernfalls erhalten Sie eine Erklärung statt eines irreführenden Ergebnisses.
Selbstbeteiligungs-Rechner
Vier Werte aus Ihren Angeboten, jeweils in Euro. Keine Tausendertrennzeichen.
Noch keine Berechnung durchgeführt.
Bitte aktivieren Sie JavaScript für den Rechner. Alternativ können Sie die unten angegebenen Formeln selbst anwenden.
Was das Ergebnis tatsächlich bedeutet
Der Rechner arbeitet mit drei einfachen Größen:
- Zusätzliches Eigenrisiko: neue Selbstbeteiligung minus alte Selbstbeteiligung.
- Jährliche Beitragsersparnis: alter Jahresbeitrag minus neuer Jahresbeitrag.
- Rechnerische schadenfreie Jahre: zusätzliches Eigenrisiko geteilt durch jährliche Beitragsersparnis.
Die Zeitspanne beschreibt, nach wie vielen schadenfreien Jahren die aufsummierte Beitragsdifferenz den zusätzlichen Eigenanteil eines einzigen ausreichend hohen gedeckten Schadens rechnerisch ausgleicht. Dabei bleiben die eingegebenen Jahresbeiträge unverändert. Angezeigt werden gerundete Werte; gerechnet wird mit den eingegebenen Centbeträgen. Die Zeitspanne ist keine Prognose, wann ein Schaden eintritt.
Entscheidend ist die Annahme: Ein gedeckter Schaden erreicht mindestens die höhere Selbstbeteiligung, beide Varianten wenden den jeweiligen Selbstbehalt an und leisten ansonsten gleich. Bei kleineren Schäden kann der Unterschied Ihrer Eigenanteile geringer ausfallen. Bei mehreren Schäden kann die Selbstbeteiligung nach den Vertragsregeln mehrfach anfallen; dann verändert sich die Rechnung. Prüfen Sie deshalb Ihre Bedingungen und mögliche Ausnahmen. Notieren Sie neben dem Rechenergebnis das Datum beider Angebote und den jeweils vereinbarten Leistungsumfang. So erkennen Sie später, ob Sie noch dieselben Varianten gegenüberstellen. Ändern Sie bei einer erneuten Berechnung immer beide Jahresbeiträge auf dieselbe Vergleichsbasis.
Nicht eingerechnet werden künftige Beitragsänderungen, Rückstufungen, Zinsen oder abweichende Versicherungsleistungen. Die Berechnung ist keine versicherungsmathematische Wahrscheinlichkeitsrechnung und keine Aussage zur persönlichen Eignung einer Variante. Zur Schadenbearbeitung lesen Sie unsere Schadenhilfe; allgemeine Orientierung bietet die Autofahrer-Hilfe.
Vor einer Entscheidung prüfen
Legen Sie beide Angebote neben Ihre Vertragsbedingungen. Fragen Sie bei Unklarheiten schriftlich nach, welche Selbstbeteiligung bei welchem Schaden gilt. Prüfen Sie auch, ob Sie den gesamten neuen Eigenanteil kurzfristig bezahlen könnten, nicht nur die Differenz zum alten Betrag. Der GDV betont ausdrücklich die finanzielle Tragbarkeit der Selbstbeteiligung; auch HUK erläutert den Zusammenhang zwischen Eigenanteil und Beitrag (HUK: Selbstbeteiligung und Vollkaskobeitrag).
Häufige Fragen zum Vergleich
Warum gibt es bei gleichen Beiträgen kein Ergebnis?
Ohne positive Beitragsersparnis ist die Division nicht sinnvoll. Der Rechner fordert deshalb ein günstigeres zweites Angebot und empfiehlt keine Erhöhung.
Werden meine Angaben übertragen oder gespeichert?
Der eingebettete Rechner verarbeitet Ihre Eingaben ausschließlich lokal im Browser. Sein Script verwendet keine Netzwerkabfragen, kein Tracking und keine Speicherung. Diese Aussage betrifft den Rechner selbst, nicht andere Dienste einer späteren Website. Weitere Werkzeuge finden Sie unter Rechner.
Quellen
- GDV / Die Versicherer: Kfz-Versicherung wechseln – sinnvoll oder nicht? (28.10.2025).
- HUK-COBURG: Vollkaskoversicherung, Kosten und Leistungen (aktualisiert 18.03.2026).
