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Fahrerflucht: Welche Konsequenzen drohen?

Gesetzlich besteht die Pflicht, bei einem Unfall anzuhalten. Dies gilt nicht nur für Zeugen des Unfalls, sondern insbesondere für den Unfallverursacher und die Personen, welche in den Unfall verwickelt sind. Fährt ein Unfallverursacher weiter, ist von einer sogenannten Fahrerflucht die Rede. In den Augen des Gesetzgebers hat sich der Unfallverursacher also unerlaubt vom Unfallort entfernt. In diesem Falle ist zu kären, mit welchen Konsequenzen bei einer Fahrerflucht zu rechnen ist.

Konsequenzen für Fahrerflucht aus dem Strafrecht

Auto beschädigt - VersicherungsgutachterVerstößt ein Fahrer gegen Geschwindigkeitsrichtlinien wird von einer Ordnungswiedrigkeit gesprochen. Im Vergleich zu einer Ordnungswiedrigkeit liegt bei einer Fahrerflucht jedoch eine Straftat vor. Nach § 142 StVO kann derjenige, der Fahrerflucht begeht mit einer Geldstrafe oder gar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden. Der Gesetzgeber behält sich vor, das Strafmaß nach dem Ausmaß des entstandenen Schadens festzulegen. Bei kleinen Blechschäden bzw. Sachschäden wird in der Regel eine Geldstrafe von 15 bis 30 Tagessätzen fällig. Bei Personenschäden sieht das Strafmaß jedoch eine Freiheitsstrafe vor.

Auswirkungen von Fahrerflucht auf die Fahrerlaubnis

Während Ordnungswiedrigkeiten sich in der Regel auf die Fahrerlaubnis lediglich mit Geldstrafen oder Punkten auswirken, muss der Täter einer Fahrerflucht mit erheblich höheren Konsequenzen rechnen. Zu einer Geld- bzw. Freiheitsstrafe wird zudem ein Fahrverbot verhängt. Dieses kann sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis enden. Bei einem Schaden, der eine Summe von 1300 Euro überschreitet, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Darüber hinaus wird laut einer aktuellen Rechtssprechung eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten verhängt. Unterhalt dieser Grenze wird in der Regel ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten ausgesprochen. Zudem bekommt der Täter entsprechend des entstandenen Schadens auch Punkte in Flensburg. Kamen bei dem Unfall sogar Personen zu Schaden, muss der Täter der Unfallflucht mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Wie reagiert die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Unfallflucht

Unfallflucht ist nicht nur eine Straftat, auch gibt es Ärger mit der Versicherung. Zwar muss die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst einmal für den Schaden des Unfallgegeners aufkommen, allerdings kann diese den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Der Täter der Unfallflucht hat nicht nur gegen § 142 StVO verstoßen, sondern hat sich mit einer Flucht vom Unfallort auch entgegen der Aufklärungs- oder Schadensminderungspflicht verhalten. Die Versicherung kann einen Betrag von maximal 5000 Euro gegen den Versicherungsnehmer geltend machen.

Vollkaskoschutz geht verloren

Zudem hat eine Fahrerflucht ebenfalls eine Auswirkung auf Ihren Vollkaskoschutz. Eine Vollkaskoverssicherung übernimmt nicht nur den Schaden am Wagen des Unfallgegeners, sondern auch an Ihrem Auto. Haben Sie jedoch Fahrerflucht begangen, greift dieser Schutz nicht mehr und Sie müssen den Schaden an Ihrem Auto selbst tragen.

Reicht ein Zettel am Fenster oder ist das Unfallflucht?

Autounfall KosequenzenViele Menschen handeln in Unwissenheit und sind der Meinung, dass ein Zettel mit den Kontaktdaten an der Fensterscheibe des Autos ausreicht. Dies ist jedoch ein Irrtum. Die Frage, ob ein Zettel am Fenster ausreicht, ist also ganz klar mit einem „Nein“ zu beantworten. Zunächst einmal muss der Unfallverursacher, vor allem bei parkenden Autos, eine angemessene Zeit auf den Eigentümer des beschädigten Autos warten. Wie diese Zeit zu definieren ist, hängt dabei von folgenden Aspekten ab:

  1. Wie schwer ist der Unfall?
  2. Wo hat der Unfall stattgefunden?
  3. Zu welcher Tageszeit geschah der Unfall?
  4. Wie sind die Witterungsverhältnisse?

Eine Faustregel besagt, dass eine Wartezeit von 30 bis 60 Minuten bei einem Unfall angemessen ist. Erscheint der Unfallgegner in diesem Zeitraum nicht, ist vor einem Verlassen des Unfallortes die Polizei zu informieren.

Keine Unfallflucht bei Meldung innerhalb von 24 Stunden

Bei der Beschädigung eines parkenden Autos räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit ein, sich in einem Zeitraum von 24 Stunden nachträglich zu melden. In diesem Fall spricht der Gesetzgeber von Reue. Der Vorteil einer nachträglichen Meldung besteht in einem gemilderten Strafmaß oder gar in einer Strafbefreiung. Der Schaden darf hierbei jedoch 1300 Euro nicht überschreiten. Darüber hinaus hat eine freiwillige Anzeige keine Wirkung mehr, wenn Sie der Polizei bereits in Zusammenhang mit dem Unfall bekannt sind.

Es ist also ratsam, sich einem verursachten Unfall direkt zu stellen und sich an die Regeln des Straßenverkehrs zu halten. In diesem Fall müssen Sie sich zwar dem Schaden, den Sie verursacht haben stellen, bekommen aber keinen Ärger mit dem Gesetzgeber und vermeiden Streit mit Ihrer KFZ-Versicherung.

Wichtig: Diese Tipps beziehen sich auf Deutschland. Bei einem Unfall im Ausland können andere Regeln gelten. Bitte informieren Sie sich hierzu rechtzeitig.


Bilder: © Andrey Popov – fotolia.com, © Dron – fotolia.com